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Grundsatzpapier Sozialabbau stoppen. Sozialstaat stärken.

Inhalt:





Thesen und Vorschläge von SoVD und Volkssolidarität zum Erhalt und zur Festigung des Sozialstaats

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Volkssolidarität setzen sich für eine umfassende Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsgebots ein. Vor dem Hintergrund einer nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit, der Globalisierung der Wirtschaftsräume und einer demographischen Debatte haben die Angriffe auf den Sozialstaat zugenommen. Tief greifende Kürzungen sozialer Leistungen sowie die Zunahme von Niedriglohnbeschäftigung und die wachsende Spaltung zwischen Arm und Reich u. a. gefährden die sozialstaatliche Ordnung.
Volkssolidarität und SoVD halten eine gesellschaftliche Diskussion mit dem Ziel, den sozialstaatlichen Konsens zu erneuern und zu festigen, für dringend erforderlich. Mit den nachfolgenden Thesen und Vorschlägen möchten beide Organisationen zu dieser Diskussion einen Beitrag leisten:

I. GRUNDSÄTZE

1. Der Sozialstaat als Verfassungsauftrag

Der Sozialstaat ist vorrangiger Bestandteil unserer Verfassung und im Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert. Gegen jeden, der es unternimmt, den demokratischen und sozialen Bundesstaat zu beseitigen, räumt Artikel 20 Absatz 4 „allen Deutschen das Recht zum Widerstand ein, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.
Auch wenn sich die Gestaltung des Sozialstaats in einem dynamischen Prozess befindet, ist und bleibt das Sozialstaatsgebot ein Staatsziel, das Solidarität, soziale Sicherheit und ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit beinhaltet. Die effektive Umsetzung des Sozialstaatsprinzips bedeutet damit Erfüllung des verfassungsrechtlichen Handlungsauftrags. Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit dürfen nicht auseinander fallen.
Mit Sorge verzeichnen wir, dass sozialpolitische Entscheidungen zunehmend durch Erwägungen beeinflusst werden, die von der „Nützlichkeit“ des Menschen ausgehen. Volkssolidarität und SoVD wenden sich dagegen, dass Menschen wegen Krankheit, Behinderung, wegen ihres Alters oder wegen ihrer Herkunft als „Kostgänger“ des Sozialstaats betrachtet oder behandelt werden. Die Achtung der Menschenwürde ist unteilbar und nicht abstufbar. Der Sozialstaat muss für alle da sein – dies gebietet das Verständnis von Menschenwürde, das dem Grundgesetz zugrunde liegt und unseren Wertemaßstab bildet.

2. Der Sozialstaat muss Teilhabe sichern

Der massive Sozialabbau hat das Vertrauen der Menschen in den Sozialstaat Deutschland erschüttert. Die Bürgerinnen und Bürger wollen einen starken und verlässlichen Sozialstaat, der kurzfristige Eingriffe in die sozialen Sicherungssysteme vermeidet und dauerhaft Grundlage ist für gesellschaftliche Teilhabe, Chancengleichheit und soziale Sicherheit. Der Sozialstaat ist gestaltbar, aber er muss sich an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten und sowohl integrierend als auch ausgleichend wirken. Nur dann kann er seine wichtige Funktion als Garant des sozialen und damit des inneren Friedens erfüllen.

3. Der Sozialstaat muss Vertrauen schaffen

Der Sozialstaat ist verantwortlich für die Sicherung der aufgrund eigener Sozialversicherungsbeiträge erworbenen Leistungen und gewährt Menschen in Notlagen Hilfe und Unterstützung. Er muss Vertrauen schaffen und Vertrauen gewähren. Leistungskürzungen sind keine Sozialreformen, sie verschärfen Entsolidarisierungstendenzen und wirken damit sozialstaatlichen Handlungszielen entgegen. Polemisch geführten Missbrauchsdebatten muss der Sozialstaat ebenso energisch entgegentreten wie einer politisch initiierten Diskussion über Generationengerechtigkeit, die einer sachlichen Überprüfung nicht standhält und letztlich dem Sozialabbau dient. Der soziale Frieden in Deutschland wird vor allem von denen gefährdet, die soziale Leistungen nur noch als Soziallasten sehen, die abgeschüttelt werden müssen.

4. Der Sozialstaat ist unverzichtbarer Standortfaktor

Der Sozialstaat ist weder Anhängsel der Wirtschaftspolitik noch deren Kostgänger. Keinesfalls darf Sozialpolitik immer stärker zu einer Standortpolitik verkommen. Die sozialen Sicherungssysteme gefährden nicht den Standort Deutschland. Vielmehr setzt der Sozialstaat durch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine funktionierende Infrastruktur wesentliche positive Rahmenbedingungen gerade für Unternehmen und Betriebe. Er hat entscheidend zum Erfolg der deutschen Wirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten beigetragen. Diese ist und bleibt aufgefordert, sich an der Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und der sozialen Sicherungssysteme angemessen zu beteiligen.

5. Der Sozialstaat muss Verteilungsgerechtigkeit gewährleisten

In einer sozialen Marktwirtschaft ist die Aufgabe des Sozialstaats nicht auf die Rolle des Reparaturbetriebes einer freien Wirtschaftsordnung beschränkt. In einem funktionierenden Sozialstaat ist wirtschaftlicher Erfolg untrennbar mit sozialer Gerechtigkeit und Wohlstand für seine Bürgerinnen und Bürger verbunden, die diesen Erfolg mit ihrer Leistungskraft und Einsatzbereitschaft maßgeblich erwirtschaftet haben.
Deutschland zählt zu den reichsten Ländern der Erde und ist nach wie vor Exportweltmeister. Deutsche Unternehmen sind nicht Verlierer, sondern in erster Linie Gewinner der Globalisierung. In Deutschland öffnet sich aber auch die Schere zwischen Arm und Reich immer mehr und immer schneller. Armut ist in unserem Land kein Randproblem mehr, sondern schon längst ein großes gesellschaftliches und sozialpolitisches Problem. Wachsende Armut einerseits und maßloser Reichtum andererseits sind mit den integrativen Zielen des Sozialstaats unvereinbar. Der Sozialstaat muss sich dieser Herausforderung auf allen Ebenen stellen und alle verfügbaren politischen und wirtschaftlichen Kräfte mobilisieren, um Wege aus der Armut aufzuzeigen, die berufliche Teilhabe zu sichern und eine weitere tief greifende gesellschaftliche Spaltung zu verhindern. Mehr denn je ist er zur Herstellung von Verteilungs- und Belastungsgerechtigkeit aufgefordert, um den Menschen die Notwendigkeit einer Politik für Solidarität und soziale Gerechtigkeit zu verdeutlichen.

6. Der Sozialstaat muss Solidarität gestalten

In einem sozialen Bundesstaat stehen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik gleichrangig nebeneinander. Sozialpolitik muss eigenständig sein und präventiv sowie aktivierend wirken. Verantwortliches sozialstaatliches Handeln muss im Interesse der Integration aller Menschen darauf gerichtet sein, durch die Umsetzung eigener sozial- und arbeitsmarktpolitischer Ziele den gemeinschaftlichen Grundkonsens über solidarische gesellschaftliche Werte zu gestalten und fortzuentwickeln.
Hierbei muss die Sozialpolitik wirkungsvoll mit Bereichen der Bildungs-, Familien- und Gesundheitspolitik vernetzt werden und länderübergreifend wirken. Der Sozialstaat muss die Kraft und die Fähigkeit haben, rein marktorientierte Bestrebungen ebenso zurückzudrängen wie fiskalische Interessen im föderalen System, soweit diese den Bedarfen der breiten Bevölkerung nicht entsprechen. Die Föderalismusreform muss in den Bundesländern als Chance genutzt werden, sozialstaatliche Prinzipien zu stärken, auf der kommunalen Ebene zu ge-stalten und insoweit in einen positiven Wettbewerb einzutreten.

II.    AKTUELLE HANDLUNGSAUFTRÄGE

Die sozialstaatlichen Ziele der Verfassung müssen in Gesetzgebung und Rechtsprechung mit Leben erfüllt und in der Praxis wirkungsvoll umgesetzt werden. Die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme muss sich entsprechend dem Verfassungsauftrag unter ausdrücklicher Beachtung der Grundsätze der Solidarität, der Verteilungsgerechtigkeit und der sozialen Ausgewogenheit vollziehen. SoVD und Volkssolidarität sehen Handlungsbedarf vorrangig in folgenden Bereichen:

7. Existenzsicherung durch menschenwürdige Arbeit

Der Sozialstaat tritt ein für menschenwürdige Arbeit, wirksame Arbeitnehmerschutzrechte und umfassende Maßnahmen zum Abbau hoher Arbeitslosigkeit. Die Realitäten des Arbeitsmarktes sind von diesen Zielen weit entfernt.
Trotz erneuter Zunahme der in den letzten Jahren stark verringerten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Verwerfungen am Arbeitsmarkt unverkennbar. Während Unternehmen über gefüllte Auftragsbücher verfügen und höchste Gewinne verzeichnen, wird die Beschäftigungssituation vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer stärker von Dumping-Löhnen, Mini-Jobs und prekärer Beschäftigung geprägt. Immer mehr Menschen sind trotz Vollzeitbeschäftigung arm („working poor“). Ausbeutung und Lohndumping stehen im krassen Gegensatz zu unserer Werteordnung, lassen die Menschen allein und belasten letztlich auch in erheblichem Maße die Sozialversicherungssysteme.
Die nach wie vor bestehende hohe Arbeitslosigkeit ist die Hauptursache von Armut und sozialer Ausgrenzung. Nicht der Sozialstaat ist zu teuer, sondern die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Die Politik darf nicht die Betroffenen und ihre Familien durch die Kürzung sozialer Leistungen bestrafen, sondern durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik müssen Wege aus der Arbeitslosigkeit aufgezeigt werden. Die Hartz-Gesetzgebung hat die Existenzprobleme der Betroffenen verschärft und bisher keine Perspektiven für eine wirksame und nachhaltige Beschäftigungsförderung eröffnet.
Der Sozialstaat muss seine arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen in erster Linie darauf konzentrieren, existenzsichernde und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Auch für die große Zahl der Langzeitarbeitslosen müssen Angebote für eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ggf. im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Aus grundsätzlichen Erwägungen und wegen des zunehmenden Missbrauchs müssen Ein-Euro-Jobs wieder abgeschafft werden.
Ältere und behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedürfen der besonderen individuellen Förderung und Unterstützung durch die Agenturen für Arbeit. Diese müssen auch ihre Bemühungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung verstärken.
Die Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung für eine Verbesserung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation und für mehr Ausbildung und Qualifizierung sowie Fort- und Weiterbildung endlich gerecht werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht „Humankapital“ oder „Kostenfaktoren“ einer nur auf Profit ausgerichteten Betriebspolitik, sondern das wichtigste und wertvollste Potential jeder verantwortlichen Unternehmensstrategie. Die Unternehmen sind insgesamt aufgefordert, durch die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zur Stärkung der Kaufkraft und der Binnennachfrage beizutragen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu festigen.
Volkssolidarität und SoVD fordern die Einführung angemessener Mindestlöhne. In einem Sozialstaat darf die Arbeit Menschen nicht arm machen, sondern muss sie aus der Armut herausführen. Das Leistungsniveau „Hartz IV“ muss den Betroffenen die aktive Teilnahme am Leben in der Gesellschaft sichern und ist deshalb dringend zu verbessern.
Die Bundesagentur für Arbeit bleibt bei der jetzigen Situation am Arbeitsmarkt in besonderer Weise gefordert. Schon deshalb dürfen derzeit keine weiteren Beitragssatzsenkungen in Betracht gezogen werden, die den notwendigen Aktionsspielraum der Agenturen für Arbeit für eine offensive Arbeitsmarktpolitik einengen und die Gefahr restriktiver Leistungsgewährungen verstärken würden.

8. Sozialversicherungssysteme solidarisch fortentwickeln

Die großen Sozialversicherungssysteme der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind wesentliche Stützpfeiler unserer sozialstaatlichen Ordnung. Sie tragen durch das Prinzip der solidarischen Absicherung entscheidend zum Erhalt sozialer Stabilität und des gesellschaftlichen Konsenses bei.
Volkssolidarität und SoVD wenden sich mit Entschiedenheit gegen Bestrebungen, soziale Risiken weiter zu privatisieren. Im Gegenteil muss künftig sozialstaatliches Handeln mehr darauf gerichtet sein, bei Sozialversicherungsreformen die Stärkung der Solidargemeinschaft in den Vordergrund aller Überlegungen zu stellen.
Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut und die gesetzliche Krankenversicherung sowie die gesetzliche Pflegeversicherung müssen zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden. Die paritätische Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei den Beiträgen aus versicherungspflichtiger Beschäftigung muss erhalten werden. Durch die Ausweitung der Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen ist die paritätische Beitragsentrichtung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu Lasten der Patienten und Versicherten in erheblicher Weise ausgehöhlt worden. Diese Entwicklung darf sich nicht fortsetzen.
Die Zukunft der Sozialversicherung muss im Einklang der Generationen gestaltet werden. Ein Generationenkonflikt in der gesetzlichen Rentenversicherung ist in der Bevölkerung nicht erkennbar und wird allenfalls politisch geschürt, um weitere Leistungseinschnitte zu rechtfertigen. Eine derartige Diskussion nutzt weder Jung noch Alt und gefährdet den sozialen Frieden.
Politik und Gesellschaft dürfen eine Diskriminierung älterer Menschen, die durch die Entrichtung jahrzehntelanger Sozialversicherungsbeiträge berechtigte Leistungsansprüche erworben haben, nicht hinnehmen. Dies gilt umso mehr, als viele ältere Menschen mit ihren Renten junge Familienmitglieder insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Studium und Weiterbildung sowie in der Kinderbetreuung unterstützen.
Die Alterssicherung der heutigen jüngeren Menschen wird nicht durch die beständige Verringerung des Rentenniveaus gefördert, sondern allein durch mehr qualifizierte Ausbildung und Beschäftigung in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit auf der Grundlage eines ausreichenden und beständig aktualisierten Lohn- bzw. Gehaltsniveaus.

9. Alterssicherung verlässlich und solide ausbauen

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist für die sozialstaatliche Ordnung in Deutschland von herausragender Bedeutung. Sie war über Jahrzehnte hinweg ein Garant dafür, bei Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und im Alter vor sozialem Abstieg geschützt zu sein. Damit genoss das wichtigste Alterssicherungssystem lange Zeit eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung und diente stets dem Erhalt des sozialen Friedens.
Tief greifende Leistungseinschnitte und kurzfristige politische Entscheidungen haben das Vertrauen der Bevölkerung in die GRV erschüttert und die Legitimationsfrage dieser Pflichtversicherung neu gestellt. Sicherheit ist Unsicherheit gewichen und viele Menschen sehen dem Alter mit Ungewissheit und Sorge entgegen. Dies gilt umso mehr, weil viele Menschen aufgrund ihrer Einkommenssituation vorübergehend oder auch dauerhaft nicht in der Lage sein werden, für das Alter über die Entrichtung der Rentenversicherungsbeiträge hinaus weiter vorzusorgen.
Die Gefahr einer neuen Altersarmut, die breitere Bevölkerungskreise erreichen wird, wächst dramatisch, ohne dass die Politik auf diese bedrohliche Entwicklung bisher überhaupt nennenswert reagiert.
Der Sozialstaat Deutschland ist aufgefordert, das Vertrauen der Beschäftigten und Versicherten zu erneuern und Maßnahmen zu ergreifen, die für den wichtigsten Zweig der Alterssicherung wieder zu neuer Verlässlichkeit und Solidität führen. Dies setzt die Erkenntnis voraus, dass die immer schärfere Beschneidung von Leistungen, die auf oftmals jahrzehntelangen Beitragsentrichtungen beruhen, keine Lösung im Interesse der Menschen und der Sozialstaatlichkeit sein kann und darf.
Weitere Rentenniveauverluste müssen unbedingt vermieden werden und die Politik muss für die GRV ein langfristiges ausreichendes Sicherungsziel benennen. Die Solidargemeinschaft der GRV muss durch den Ausbau zu einer Erwerbstätigenversicherung gestärkt und für langjährig Versicherte muss eine Mindestsicherung eingeführt werden.
Um der Gefahr einer neuen Altersarmut entgegenzuwirken, ist die Ergänzung der Rentenanpassungsformel um eine Inflationsschutzklausel unverzichtbar, damit die Renten nicht beständig weiter an Kaufkraft verlieren. Die versicherungsmathematischen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten müssen ebenso abgeschafft werden wie der als „modifizierte Schutzklausel“ eingeführte Nachholfaktor und die Rente mit 67.

10. Mehrklassenmedizin verhindern – Zugang zu Gesundheitsleistungen umfassend sichern

Die umfassende gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung ist ein vorrangiges Anliegen eines sozialstaatlich ausgerichteten Gemeinwesens. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung der tragende Eckpfeiler ihrer Gesundheitssicherung. Die Forderung, die solidarischen Elemente der GKV durch die Fortentwicklung zu einer Bürgerversicherung zu stärken und auszubauen, muss umgesetzt werden.
Ebenso wenden sich die Bürgerinnen und Bürger zu Recht gegen das Entstehen einer Zwei- bzw. Mehrklassenmedizin. Es ist mit sozialstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, dass in der täglichen Praxis für die gesetzlich Krankenversicherten der Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen nicht mehr umfassend und in jedem Einzelfall gesichert ist. Im Interesse der Patienten und Versicherten muss der Sozialstaat einer solchen Entwicklung entgegentreten, die berechtigten Ansprüche der Versicherten durchsetzen und notwendige Korrekturen im Leistungsgeschehen vornehmen.
Vielfache Neuregelungsgesetze haben in der GKV vorrangig zu erheblichen einseitigen Belastungen der Patienten und Versicherten geführt und die Beitragsparität zu ihren Lasten weiter verschoben. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab 2009 drohen neue und erhebliche Mehrbelastungen für die Versicherten. Zugleich ist die Umsetzung neu eingeführter Rechtsansprüche - z. B. auf medizinische Rehabilitation - allein aus Kostenerwägungen seitens der Krankenkassen schon jetzt gefährdet.
Bei einer solchen Entwicklung muss auch in der GKV die sozialstaatliche Frage der Verteilungs- und Belastungsgerechtigkeit neu gestellt werden. SoVD und Volkssolidarität lehnen den Gesundheitsfonds mit Entschiedenheit ab und sprechen sich für eine solidarische Weiterentwicklung der GKV zu einer Bürgerversicherung aus, die die Verwirklichung der Grundsätze der Verteilungsgerechtigkeit und der paritätischen Beitragsbelastung am besten gewährleisten kann.

11. Für eine würdevolle Pflege

Die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerte Unantastbarkeit der menschlichen Würde gilt in besonderer Weise für Menschen mit Pflegebedarf. In der weitestgehenden Gewährleistung ihrer Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe beweist sich der funktionierende Sozialstaat. Pflegebedürftige Menschen dürfen nicht Objekt, sondern müssen als Subjekt im Mittelpunkt aller pflegerischen und betreuerischen Leistungen stehen.
Nach wie vor sind in erheblichem Umfang Missstände und Qualitätsmängel in der Pflege vorhanden. Im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen, aber auch im Hinblick auf die Situation der Pflegekräfte und aufgrund einer bestehenden elementaren sozialstaatlichen Verpflichtung sind weitere durchgreifende Anstrengungen erforderlich, um eine würdevolle, qualitativ hochwertige Pflege in Deutschland zu sichern. Im Vordergrund muss dabei die Überwindung einer vorwiegend verrichtungsbezogenen Pflege stehen. Menschenwürdige Pflege bedeutet für uns, eine ganzheitliche Pflege und gesellschaftliche Teilhabe der zu pflegenden Menschen zu ermöglichen. 
Unter Berücksichtigung des vorrangigen Wunsches pflegebedürftiger Menschen, wie andere Menschen in Privatheit und selbstbestimmt zu leben, muss der Sozialstaat eine Trendwende in der Pflegepolitik hin zu einer klaren grundsätzlichen Entscheidung für eine qualitativ hochwertige Versorgung im häuslichen Bereich vollziehen.
Die Transparenz im Leistungsgeschehen ist insgesamt zu erhöhen und die bestehenden Regelungen zur Qualitätssicherung sind rasch und wirksam umzusetzen. Die erstrangige Zielsetzung der gesetzlichen Pflegeversicherung für eine aktivierende Pflege muss in der Praxis endlich mit Leben erfüllt werden. Eine qualitativ hochwertige Beratung und die individuelle Unterstützung der Familienangehörigen und der Pflegepersonen im häuslichen Bereich sowie die ausreichende und regelmäßige Anpassung aller notwendigen Geldleistungen sind weitere Bausteine für eine menschengerechte Pflege und Betreuung.
Anstatt die Pflege immer weiter zu ökonomisieren, brauchen wir eine langfristige und nachhaltige finanzielle Absicherung menschenwürdiger Pflege. Dazu müssen die Spaltung in soziale und private Pflegeversicherung überwunden und eine solidarische Bürgerversicherung für die Pflege eingeführt werden.
Eine humane Pflege, die die Würde des pflegebedürftigen Menschen, seine Belange, seine Interessen und Bedürfnisse sowie seine körperliche und geistige Integrität in den Mittelpunkt stellt, ist im Interesse aller und in einer solidarischen Gesellschaft unverzichtbar. Soweit die aktuelle Pflegereform zu diesen Zielsetzungen einen Beitrag leisten kann, ist über die rasche Umsetzung möglichst zeitnah durch die Bundesregierung zu berichten. Die zurzeit geplante Neuordnung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit muss mit dem Ziel erfolgen, den Pflegebedarf in jedem Einzelfall vollständig abzubilden.

12. Für Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen

Behinderte Menschen sind gleichberechtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie haben Anspruch auf gleiche Rechte und gleiche Chancen. Aus dem Benachteiligungsverbot und dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes erwächst die Verantwortung von Politik und Gesellschaft für die umfassende gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen.
Mit der Verwirklichung des Sozialgesetzbuchs „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ (SGB IX) im Jahr 2001 und des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) im Jahr 2002 wurde der Paradigmenwechsel für Gleichstellung und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen eingeleitet. Dieser Paradigmenwechsel, der auch in dem im Jahr 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seinen Ausdruck findet, begründet eine gesteigerte staatliche Verpflichtung und beinhaltet zugleich eine Aufforderung an alle gesellschaftlichen Gruppen, Chancengleichheit und Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen zu gewährleisten.
Um Ausgrenzung und Benachteiligung von Anfang an zu vermeiden, muss eine umfassende Inklusion behinderter Menschen schon im Kindesalter sichergestellt sein. Kindergärten, Betreuungseinrichtungen und Schulen müssen sich deshalb der Verantwortung stellen und ein gemeinsames Spielen, Lernen und Erwachsenwerden ermöglichen.
Chancengleiche Teilnahme und Teilhabe für behinderte Menschen in der Arbeitsgesellschaft setzen voraus, dass der gleichberechtigte Zugang zur Ausbildung und Beschäftigung garantiert ist. Die Arbeitsmarktpolitik für behinderte Menschen muss von dem vorrangigen Ziel geprägt sein, durch eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung eine nachhaltige Integration in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erreichen. Die betriebliche Ausbildung junger behinderter Menschen ist ebenso zu verstärken wie das betriebliche Eingliederungsmanagement zur Vermeidung von frühzeitigen Ausgliederungen chronisch kranker und behinderter Menschen.
Die Verwirklichung einer barrierefreien Umwelt ist elementare Voraussetzung für die selbständige Teilhabe und eigenständige Lebensführung behinderter Menschen. Die Definition von Barrierefreiheit durch das BGG ist eine herausragende Errungenschaft in der Politik für behinderte Menschen. Barrierefreiheit bedeutet menschengerechte Gestaltung, die die Inanspruchnahme von Grundrechten garantiert und Zugangs- oder Nutzungsbarrieren verbietet. Barrierefreiheit ist somit Ausdruck der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips und hat Vorrang vor privatwirtschaftlichen und fiskalischen Interessen. Sie muss auf allen Ebenen durchgesetzt werden.

13. Umfassende Strategie gegen wachsende Armut

Der Sozialstaat muss eine umfassende Strategie gegen die wachsende Armut in Deutschland entwickeln. Aus der Armut, von der Familien mit Arbeitslosigkeit, alleinstehende Mütter und Rentnerinnen und vor allem auch Kinder betroffen sind, erwachsen unabhängig von den Auswirkungen für die Betroffenen vielfältige Gefahren für ein soziales und demokratisches Gemeinwesen. Armut ist dabei nicht nur Einkommensarmut im engeren Sinn, sondern verhindert oder erschwert den Zugang zu Arbeit, Bildung, Kinderbetreuung, medizinischer Versorgung oder angemessenem Wohnraum.
Der Sozialstaat steht in der Verantwortung, durch existenzsichernde Leistungen, soziale Angebotsstrukturen und präventive Krisenintervention Armut zu vermeiden bzw. zu beseitigen.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Sozialhilfe sind Auffangnetze unserer sozialen Sicherung und müssen stets eine menschenwürdige Existenz, gemessen an unserem gesellschaftlichen Lebensstandard, garantieren. Die existenzsichernden Leistungen müssen bedarfsgerecht bemessen sein und den individuellen Lebenslagen so weit wie möglich Rechnung tragen.
Besonders bedrohlich ist die Tatsache, dass Kinder nach wie vor zu der am häufigsten von Armut betroffenen Gruppe gehören. Kinderarmut erfasst viele Lebensbereiche und führt zu vielfältigen Benachteiligungen und Belastungen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarmut erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der alle relevanten Politikfelder, insbesondere die Arbeits- und Beschäftigungspolitik, die Familienpolitik, die Bildungspolitik, die Gesundheitspolitik sowie die Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik umfasst.
Eine regelmäßige Armuts- und Reichtumsberichterstattung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ist mehr denn je erforderlich. Diese Berichterstattung muss zu aktiven Maßnahmen führen, um der äußerst ungleichen Verteilung von Einkommen und Vermögen u. a. durch eine gerechte Besteuerung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begegnen. Dies muss sowohl für den privaten als auch den unternehmerischen Bereich gelten.

14. Soziale Ost-West-Unterschiede ausgleichen

Der Sozialstaat hat große Leistungen erbracht, um die deutsche Einheit auch sozial zu bewältigen. Dies verdient Anerkennung, auch wenn nicht alle Hoffnungen erfüllt wurden und der Prozess der deutschen Einheit im Sozialbereich nicht als abgeschlossen gelten kann.
Besondere Belastungen ergeben sich daraus, dass die Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern immer noch doppelt so hoch ist wie in den alten Ländern, die Einkommen der Beschäftigten in Ostdeutschland etwa ein Fünftel niedriger liegen und auch bei den Renten gleiche Lebensarbeitsleistungen immer noch deutlich niedriger bewertet werden. Ostdeutschland ist heute ein nahezu flächendeckendes Niedriglohngebiet und weist die höchsten Raten bei der Kinder- und Jugendarmut auf.
Diese soziale Ost-West-Spaltung ist schädlich für unser Land und muss im Interesse aller Bürger abgebaut werden. Wir brauchen eine zielgerichtete Politik, die dem Verfassungsgrundsatz zur Schaffung annähernd gleicher Lebensverhältnisse gerecht wird.
Die Anstrengungen zur Überwindung des Ost-West-Rückstandes im wirtschaftlichen und sozialen Bereich müssen verstärkt werden, damit Menschen in den neuen Ländern nicht dauerhaft bei Einkommen und in der beruflichen Entwicklung schlechtere Chancen haben und im Rentenrecht gleiche Lebensarbeitsleistungen nicht unterschiedlich bewertet werden. Neben der Umsetzung des Solidarpakts II zur Förderung von Wachstumspotentialen sind Vorkehrungen erforderlich, damit rückläufige Transfermittel bei einer sich ungünstig entwickelnden Altersstruktur der Bevölkerung nicht zu gravierenden sozialen Verwerfungen in Ostdeutschland führen.

15. Mehr Demokratie wagen!

Die Möglichkeiten der Bürger, auf sozialpolitische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, sind heute mehr theoretischer Natur als real vorhanden. Experten-Kommissionen und Beiräte, Stiftungen und Berater, deren Legitimation selten demokratisch begründet ist, haben einen größeren Einfluss auf sozialpolitische Richtungsentscheidungen als parlamentarische Gremien. Erstere haben sämtliche Sozialreformen der letzten Jahre geprägt – und letztere durften sich in der Regel darauf beschränken, diese Richtungsentscheidungen zu kommentieren und ggf. das Schlimmste zu verhüten. Auch die Selbstverwaltungen in den sozialen Sicherungssystemen spielen oftmals eine nachgeordnete Rolle. Diese Entwicklung hat viel zum Vertrauensverlust der Bürger in die Politik beigetragen.
Der Sozialstaat muss daher auch durch mehr demokratische Mitwirkung und Mitbestimmung der Bürger in den sie betreffenden sozialen Grundsatzentscheidungen gestärkt werden. Dazu müssen vor allem die parlamentarischen Gremien wieder die Hoheit über die Grundrichtung der Sozialpolitik gewinnen, Anhörungs- und Konsultationsrechte der Gewerkschaften und Sozialverbände erweitert und die Selbstverwaltungen demokratisiert werden. Die Bürger sollen verstärkt durch Formen der direkten Demokratie an Entscheidungen beteiligt werden.

III. SCHLUSSBEMERKUNG

Der Sozialstaat nach der Prägung unseres Grundgesetzes ist eine herausragende Errungenschaft. Freiheitsrechte und Verantwortung für das Gemeinwohl, wirtschaftlicher Fortschritt und soziale Sicherheit sind keine Gegensätze, sondern sie bedingen einander. Nur eine Wirtschaft, die vom sozialen Interessenausgleich und sozialer Gerechtigkeit bestimmt wird, kann im umfassenden Sinn leistungsfähig sein und den Wohlstand für alle mehren.
Der Sozialstaat muss und kann sich neuen Herausforderungen und Problemen stellen. Diese dürfen aber nicht zum Anlass genommen werden, den Weg sozialstaatlicher Entwicklung und sozialer Marktwirtschaft zu verlassen. Die Besinnung auf diesen sozialen und gesellschaftlichen Grundkonsens ist heute notwendiger denn je.
SoVD und Volkssolidarität erklären nachdrücklich ihre Bereitschaft, die Weiterentwicklung des Sozialstaats konstruktiv mitzugestalten. Sie werden sich aber gegen alle Bestrebungen zur Wehr setzen, die zum Abbau der bewährten und notwendigen Leistungen des Sozialstaats und dadurch zur Verstärkung bestehender sozialer Ungerechtigkeiten führen.





Sozialstaat am Scheideweg

Im Auftrag des SoVD und der Volkssolidarität erstellt von Prof. Dr. Christoph Butterwegge und Carolin Reißlandt

1. Sozialstaat im Wandel

1.1 Aus dem Sozial- wird ein Wettbewerbsstaat

1.2 Aus dem Sozial- wird ein „Minimalstaat“

1.3 Aus dem Sozial- wird ein strafender Staat

1.4 Aus dem aktiven wird ein „aktivierender“ Sozialstaat

1.5 Spaltung des Gemeinwesens in Wohlfahrtsmarkt und Wohltätigkeitsstaat

1.6 Aus dem Sozialversicherungs- wird ein Fürsorgestaat

1.7 Abkehr von der gesamtgesellschaftlichen Solidarität und Rückkehr zur Familiensubsidiarität

2. Rechtfertigungen für die Transformation des Sozialstaates

2.1 Deutschland in einer globalisierten Weltwirtschaft: Die soziale Sicherheit wird zum „Standortrisiko“ erklärt

2.2 Die demografische Entwicklung als weiteres „Naturgesetz“ oder Wie man die Biologie zur Rechtfertigung von sozialer Ungleichheit missbraucht

3. Die Erosion des Gerechtigkeitsbegriffs

3.1 Ein verkürzter Gerechtigkeitsbegriff oder „Sozialpolitik paradox“: Wohltaten primär für Wohlhabende

3.2 Bildung für die Armen statt Umverteilung des Reichtums?

3.3 „Generationengerechtigkeit“ als politischer Kampfbegriff

3.4 „Freiheit“ und „Eigenverantwortlichkeit“ als Formeln zur Rechtfertigung der wachsenden sozialen Ungleichheit

4. Folgen der Transformation des Sozialstaates

4.1 Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich

4.1.1 Kinderarmut

4.1.2 Altersarmut

4.2 Entsolidarisierung: Spaltung der Bevölkerung in Gewinner und Verlierer

4.3 Zerfall der (Groß-)Städte aufgrund der sozialräumlichen Segmentierung ihrer Bewohner

5. Aktuelle Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sozialstaates in der Diskussion

5.1 Das bedingungslose Grundeinkommen – ein Irrweg

5.2 Die solidarische Bürger-/Erwerbstätigenversicherung, verbunden mit einer bedarfsorientierten Grundsicherung

Sozialstaat am Scheideweg

Fast ein Jahrhundert lang galt der im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts durch Reichskanzler Otto von Bismarck begründete Sozialstaat als eine historische Pioniertat, auf die man überall in (West-)Deutschland stolz war, als große zivilisatorische Errungenschaft und als Basis eines friedlichen Zusammenlebens unterschiedlicher Klassen und Schichten. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte ein gut funktionierendes System der sozialen Sicherung den DDR-Bürgern zeigen, dass die Arbeitnehmer auch in einer kapitalistischen Marktwirtschaft keine Angst vor Erwerbslosigkeit, Not und Elend haben müssen. Während des „Wirtschaftswunders“ wurde es materiell gefestigt und durch zahlreiche Leistungsgesetze weiter ausgebaut. Seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 geriet diese Entwicklung fast durchgehend ins Stocken, und seit dem Regierungswechsel Schmidt/Kohl 1982 zeichnete sich in vielen Teilbereichen des sozialen Sicherungssystems ein Umschwung ab.

Nie zuvor hat sich die Sozialpolitik der Bundesrepublik jedoch ähnlich drastisch verändert wie nach 1989/90. Fast scheint es so, als sei dem Sozialstaat nach dem „Sieg über den Staatssozialismus“ politisch der Krieg erklärt worden. Nun konnte das Soziale leichter als ein die (Arbeits-)Produktivität, Wirtschaftskraft und Exportfähigkeit schwächender Faktor abqualifiziert werden. Schließlich stellte der Wegfall einer – zu keiner Zeit wirklich überzeugenden – Systemalternative die im nordwestlichen Kontinentaleuropa bis dahin dominante sozialstaatliche Entwicklungsvariante des Kapitalismus erstmals zur Disposition. Die deutsch-deutsche Vereinigung verstärkte zusammen mit der globalisierten Weltmarktkonkurrenz den Um- bzw. Abbau des Sozialstaates. Seit der Jahrtausendwende befindet sich das deutsche Sozialstaatsmodell in einem noch tiefer greifenden Erosions- und Transformationsprozess. Dieser ist in die „Lissabon-Strategie“ der Europäischen Union eingebettet, die auf einem EU-Sondergipfel im Jahr 2000 verabredet wurde und auf eine umfassende „Modernisierung“ und Anpassung der Sozialstaaten an Markterfordernisse bzw. mächtige Wirtschaftsinteressen zielt.

Das Ende des „Realsozialismus“ im Osten und die Einbettung des Sozialstaatsumbaus in die Lissabon-Strategie bewirkten einen Funktionsverlust und -wandel der Sozialpolitik hierzulande: Hatte sie bislang die größten Härten und Schwächen der Marktwirtschaft – wie die Anfälligkeit für Konjunkturkrisen und die Angst vieler Menschen vor Arbeitslosigkeit, Armut und sozialem Abstieg – in der Systemkonkurrenz abgemildert, übertrug man ihr nunmehr die Stärkung der Konkurrenzfähigkeit einzelner Wirtschaftsstandorte auf dem Weltmarkt. „Standort-“ statt „sozialer Sicherheit“ hieß das Motto, unter dem die existenziellen Interessen der Bevölkerungsmehrheit in den sich verschärfenden Verteilungskämpfen hintangestellt wurden. Der Transformationsprozess des deutschen Sozialstaates folgt der Standortlogik und sucht die Wettbewerbsfähigkeit des „eigenen“ Wirtschaftsstandortes durch umfassende Strukturreformen zu steigern, wodurch eine reine Marktgesellschaft zu entstehen droht, in der Menschen nicht das Maß aller Dinge, sondern bloß noch „Humankapital“ sind, das bestmöglich verwertet werden muss.

Hier sollen erstens die Funktionsmechanismen und Prinzipien, mit bzw. nach denen die Transformation des Sozialstaates stattfindet, zweitens die Argumentationsmuster, mit denen sie gerechtfertigt und als unausweichlich hingestellt wird, drittens die damit einhergehenden Veränderungen des Gerechtigkeitsverständnisses, viertens die Folgewirkungen für davon Betroffene wie die Gesellschaft insgesamt skizziert und daraus fünftens mögliche Ansatzpunkte für eine alternative Entwicklung abgeleitet werden.

1. Sozialstaat im Wandel

Auf der politischen Agenda steht seit geraumer Zeit weniger, jedoch auch ein anderer Sozialstaat: Zusammen mit dem Um- findet sein Abbau statt, wobei es jedoch keineswegs um seine Liquidation geht. Vielmehr wird eine Reorganisation des Sozialstaates nach einem Konzept angestrebt, das neben unzähligen Leistungskürzungen auch strukturelle Veränderungen beinhaltet. Zu diesen zählen besonders die Reindividualisierung sozialer Risiken (wie die Teilprivatisierung der staatlichen Altersvorsorge durch Einführung der sog. Riester-Rente), die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen, um Transferleistungen erhalten zu können (z.B. Neufassung der Zumutbarkeitsregeln für Erwerbslose), die Erhöhung des administrativen Kontrolldrucks (etwa die verstärkte Überprüfung von Leistungsmissbrauch) und die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Empfängern von sozialen Unterstützungsleistungen (z.B. vermehrte Verhängung von Sperrzeiten für Hartz-IV-Empfänger).

1.1 Aus dem Sozial- wird ein Wettbewerbsstaat

„Privatinitiative“, „Eigenverantwortung“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ sind Schlüsselbegriffe, will man den Um- bzw. Abbau des Sozialstaates verstehen. Aus dem Sozialstaat, wie man ihn bisher kannte, wurde im Rahmen der von Wirtschaftslobbyisten verlangten Reformmaßnahmen zunehmend ein „nationaler Wettbewerbsstaat“ (Joachim Hirsch). Dies gilt in zweierlei Hinsicht: Nach außen fördert er die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes auf dem Weltmarkt, während er nach innen die Marktmechanismen und Gestaltungsprinzipien der betriebswirtschaftlichen Effizienz und Konkurrenz auf seine eigenen Organisationsstrukturen überträgt. Durch diese doppelte Transformation gewinnt der Sozialstaat eine andere Qualität: Das Soziale verliert seinen Eigenwert und wird dem Ökonomischen unter- bzw. nachgeordnet. Nicht mehr der einzelne Hilfesuchende, sondern der Markt steht im Mittelpunkt des modernen Wettbewerbsstaates, und die vermeintlich bedrohte Konkurrenzfähigkeit des „Wirtschaftsstandortes“ rückt ins Zentrum allen staatlichen Handelns. Man könnte in diesem Zusammenhang von einer wettbewerbsorientierten Sozialpolitik sprechen und sie gegenüber einer kompensatorischen (die Folgeschäden des Wirtschaftssystems für die Menschen ausgleichenden) und emanzipatorischen (die Menschen von ökonomischen Zwängen befreienden) Sozialpolitik abgrenzen.

Die sozialen Sicherungssysteme werden im Zuge ihres schrittweisen Umbaus seit der Jahrtausendwende immer stärker betriebswirtschaftlichen Kennziffern, Marktzwängen und Konkurrenzgesetzen unterworfen. Genauso wie Unternehmen und Gebietskörperschaften sollen sie nach kaufmännischer Effizienz streben. Ihr eigentlicher Zweck, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen, tritt deutlich dahinter zurück. Man spricht von „Wettbewerb“ und „Wahlfreiheit“, ohne dass die in „Kunden“ verwandelten Versicherten mit dem nötigen Respekt – wie Konsumenten im Geschäftsleben – oder als Sozialstaatsbürger mit Rechtsansprüchen behandelt würden.

Bei dem durch Markt- und Konkurrenzprinzipien geprägten Wettbewerbsstaat handelt es sich um ein Staatswesen, das nicht mehr für alle sozialen „Kollateralschäden“ des kapitalistischen Wirtschaftens die Haftung übernimmt. Vielmehr verschärft er die hierauf basierende soziale Ungleichheit und bereitet den Boden für Ausgrenzungs- und Ethnisierungsprozesse. Auf die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, die Deregulierung des Arbeitsmarktes, die Flexibilisierung und Ausdifferenzierung der Beschäftigungsverhältnisse sowie die (Re-)Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge gerichtet, nimmt der Neoliberalismus die Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen eines Großteils der Bevölkerung billigend in Kauf.

1.2 Aus dem Sozial- wird ein „Minimalstaat“

Manche Politiker der etablierten Parteien möchten die Sozialleistungen drastisch reduzieren und zudem auf die „wirklich Bedürftigen“ konzentrieren. Leistungskürzungen finden im modernen Sozialstaat aber erfahrungsgemäß gerade dort besonders frühzeitig, spürbar und nachhaltig statt, wo sie die am meisten verletzlichen, am wenigsten widerstandsfähigen Bevölkerungsgruppen treffen: (Langzeit-)Arbeitslose, Alte, Kranke, Behinderte und Migranten. Leistungskürzungen im Sozialbereich werden dabei gern als Sparbemühungen ausgegeben, obwohl man die Kosten der Versorgung, etwa im Gesundheitssystem, damit häufig gar nicht senkt, sie vielmehr nur von der Solidargemeinschaft auf die Leistungsempfänger abwälzt.

Der „schlanke Staat“ ist hinsichtlich seiner Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik eher magersüchtig. Wer diese Krankheit hat, unterzieht sich einer dauerhaften Diät, weil er seinen Körper trotz dramatischer Gewichtsabnahme immer noch für viel zu dick hält und stärker abnehmen will. Obwohl der Sozialstaat seit geraumer Zeit „abgespeckt“ wird, ist er keineswegs frei von bürokratischen Auswüchsen und Gängelungsversuchen – im Gegenteil! Die zahlreichen Leistungskürzungen und schrittweise verschärften Anspruchvoraussetzungen gingen vielmehr mit Strukturveränderungen einher, die nicht nur „mehr Markt“, sondern auch mehr Administration bedeuten. Beispielsweise sind für Zertifizierungsagenturen, Regulierungsbehörden, Evaluationsbürokratien und Leistungskontrollen aller Art womöglich zusätzliche Sach- und Personalmittel nötig.

1.3 Aus dem Sozial- wird ein strafender Staat

In einer Marktgesellschaft hat der Staat einen Doppelcharakter: Zum einen verzichtet er im Sinne einer „Selbstentmachtung“ des öffentlichen Sektors auf wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Entscheidungskompetenzen, die privaten Unternehmen, Kapitalanlegern und Managern übertragen werden. Zum anderen wird er autoritärer, repressiver und zentralistischer. Zwar wirkt der Staat magersüchtig, wenn es um die soziale Sicherheit und Maßnahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge geht. Er ist allerdings ein starker Staat, wenn es um die Durchsetzung und Aufrechterhaltung der bestehenden Wirtschaftsordnung geht. Dieser scheinbare Widerspruch löst sich auf, wenn man berücksichtigt, dass der Wettbewerbswahn innerhalb der Gesellschaft nur durch die Unterdrückung sozialer Errungenschaften und politischer Emanzipationswünsche verankert werden kann.

Der neue Minimalstaat ist eher „Kriminal-“ als Sozialstaat, weil ihn die Leistungsreduktion verstärkt zur Repression gegenüber jenen Personengruppen zwingt, die als Globalisierungs- bzw. Modernisierungsverlierer und als Opfer seiner rückwärtsgerichteten „Reformpolitik“ bezeichnet werden können. Zuerst werden die Bürgerrechte von Menschen angetastet, die sich als Leistungsempfänger ohnehin in einer prekären Lebenssituation und in einer ausgesprochen schwachen Rechtsposition befinden, dann auch die aller übrigen.

Je weniger großzügig die Sozialleistungen in einer reichen Gesellschaft ausfallen, umso schlagkräftiger muss in der Regel ihr Sicherheitsapparat sein. Anders gesagt: Was die Parlamentsmehrheit den Wohlfahrtssystemen an materiellen Ressourcen entzieht, wendet sie später für Maßnahmen gegen den Drogenmissbrauch, Kriminalität und Gewalt auf. Justiz, Polizei und (private) Sicherheitsdienste verschlingen jenes Geld, das beim Um- bzw. Abbau des Sozialstaates vorgeblich „eingespart“ wird. Zu beobachten ist dabei eine fortschreitende Kriminalisierung der Betroffenen, die massive psychosoziale Beeinträchtigungen nach sich zieht.

1.4 Aus dem aktiven wird ein „aktivierender“ Sozialstaat

Eingebettet in ein umfassenderes Reformkonzept, das den ganzen öffentlichen Sektor modernisieren will, tritt an die Stelle des aktiven Sozialstaates, wie man ihn kannte, immer mehr ein „aktivierender“, d.h. Hilfebedürftige nur noch bei entsprechender Gegenleistung alimentierender Sozialstaat. Schon der Begriff „aktivierende Arbeitsmarktpolitik“ diffamiert Erwerbslose im Grunde als (zu) passiv, denn sonst könnten und müssten sie ja nicht durch geeignete Maßnahmen „aktiviert“ werden. Die verlangte Übernahme von „Eigenverantwortung“ meint gerade nicht die Selbstbestimmung der Bürger, sondern das Gegenteil, weil der Entsolidarisierung das Wort geredet wird.

Der Sozialstaat erfüllt seine Verantwortung gegenüber Armen und Arbeitslosen keineswegs allein dadurch, dass er ihnen regelmäßig eine zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichende Geldsumme überweist. Neben der finanziellen Seite hat Sozialstaatlichkeit nämlich auch eine soziale im weiteren Sinne, die große Herausforderungen für Politik und Verwaltung mit sich bringt: Es geht auch um die gesellschaftliche Integration und die berufliche (Weiter-)Qualifikation von Arbeitslosen. Statt diese nur mittels Geldzahlungen ruhig zu stellen, muss der Sozialstaat durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass ihnen die Rückkehr auf den (ersten) Arbeitsmarkt gelingt. „Fördern und Fordern“ hieß denn auch der werbewirksame Slogan, mit dem die nach dem damaligen VW-Manager Peter Hartz benannte Arbeitsmarktreform der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Über fünf Jahre später lässt sich resümieren, dass viel weniger Menschen als früher gefördert, also durch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung fortgebildet bzw. umgeschult werden, und dass vor allem sozial Benachteiligte (Langzeitarbeitslose, Ältere, Berufsrückkehrerinnen und Migranten) immer weniger in deren Genuss kommen.

Warum soll ein Langzeit- oder Dauerarbeitsloser, der Mühe hat, seinen Tag normal zu strukturieren und es gar nicht mehr gewohnt ist, frühmorgens pünktlich in einem Betrieb oder einem Büro zu erscheinen, eigentlich keine gemeinnützigen bzw. „im öffentlichen Interesse liegenden“ Arbeiten verrichten, also z.B. einen Schulhof beaufsichtigen, den Stadtpark säubern oder Laub von den Straßen fegen, fragen sich viele Bürger. Obwohl es ihnen mittlerweile längst plausibel, wenn nicht absolut sinnvoll und notwendig erscheint, von Transferleistungsempfängern solche „Gegenleistungen“ zu verlangen, wird dem Sozialstaat hierdurch eine ihm ursprünglich fremde, nämlich die Tauschlogik der Marktökonomie, implantiert. Statt der Bedürftigkeit – wie im aktiven – löst im „aktivierenden Sozialstaat“ erst die (Bereitschaft zur) Gegenleistung eines Antragstellers die staatliche Leistungspflicht aus. Damit hören Hilfebedürftige auf, Sozialstaatsbürger mit sozialen Rechtsansprüchen zu sein, und werden zu Objekten der von ihnen Entgegenkommen fordernden und sie nur dann ggf. fördernden Verwaltung herabgewürdigt.

1.5 Spaltung des Gemeinwesens in Wohlfahrtsmarkt und Wohltätigkeitsstaat

Perspektivisch droht das Gemeinwesen in einen Wohlfahrtsmarkt sowie einen Wohltätigkeitsstaat zu zerfallen: Auf dem Wohlfahrtsmarkt kaufen sich Bürger, die es sich finanziell leisten können, soziale Sicherheit (z.B. Altersvorsorge durch Policen der privaten Versicherungswirtschaft, seien es Kapitallebensversicherungen, Riester- oder Rürup-Verträge). Dagegen stellt der „postmoderne“ Sozialstaat nur noch beschönigend „Grundsicherung“ genannte Minimalleistungen bereit, die Menschen vor dem Verhungern und Erfrieren bewahren, sie ansonsten jedoch der Obhut karitativer Organisationen und privater Wohltäter überlässt.

Vertreter marktradikaler Positionen möchten den Sozialstaat am liebsten auf die Basisfunktion der Bekämpfung extremer Armut reduzieren. Umgekehrt haben das karitative Engagement, die ehrenamtliche Tätigkeit in der „Bürger-“ bzw. „Zivilgesellschaft“, die wohltätigen Spenden sowie das Stiftungswesen offenbar gerade deshalb wieder Hochkonjunktur, weil man den Sozialstaat demontiert und dafür gesellschaftliche Ersatzinstitutionen braucht. Ginge es nach den Neoliberalen, würden die meisten Bildungs-, Wissenschafts-, Kultur-, Umweltschutz-, Freizeit-, Sport- und Wohlfahrtseinrichtungen, kurz: fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens, die nicht hoheitlicher Natur sind, von der Spendierfreude privater Unternehmen, Mäzene und Sponsoren abhängig gemacht. Umgekehrt muss darauf geachtet werden, dass nicht kapitalkräftige Gönner, sondern demokratisch legitimierte Gremien über die Richtung der gesellschaftlichen Entwicklung entscheiden.

1.6 Aus dem Sozialversicherungs- wird ein Fürsorgestaat

Kennzeichnend für den deutschen Sozialstaat war seit den ihn konstituierenden Reformen im späten 19. Jahrhundert das Sozialversicherungsprinzip, nach dem sich die Lohnarbeiter gegen allgemeine Lebensrisiken wie Krankheit, Invalidität und Not im Rentenalter versicherten. Durch die Zahlung von Beiträgen, an der sich ihre Arbeitgeber später grundsätzlich zumindest halbparitätisch beteiligten, erwarben sie Ansprüche, die beim Eintritt des Versicherungsfalls befriedigt werden mussten.

Mittlerweile ziehen viele Politiker ein Fürsorgesystem nach angelsächsischem Muster vor, das nicht auf erworbenen Rechtsansprüchen (Eigentumsgarantie bei Sozialleistungen) basiert, sondern die Vergabe von Transferleistungen nach Kassenlage (des Staatshaushaltes) ermöglicht. In gleichem Maße, wie die Reformer für eine stärkere Steuerfinanzierung sozialer Leistungen plädieren, befürworten sie eine Senkung der „Lohnnebenkosten“. Die weitere Entlastung der Arbeitgeber durch Abschaffung der vormals paritätischen Beitragsfinanzierung würde die Familien der Niedrig- und Normalverdiener aber doppelt treffen – von der Tendenz zur Erhebung bzw. Erhöhung indirekter, Massen- und Verbrauchssteuern wie der Mehrwert- und Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 ganz zu schweigen.

Vor allem das als „Hartz IV“ bezeichnete Gesetzespaket sollte einerseits die Arbeitslosigkeit durch Umbau der entsprechenden Verwaltung zu einer Dienstleistungsagentur und Leistungskürzungen für die Betroffenen sowie andererseits die Arbeit durch Senkung des Reallohnniveaus billiger und die Bundesrepublik damit auf den Weltmärkten noch konkurrenzfähiger machen. Beschönigend als „Zusammenlegung mit der Sozialhilfe“ charakterisiert, war die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ein Meilenstein auf dem Weg zum Almosen- bzw. Suppenküchenstaat und ein Rückschritt in der Entwicklung des Arbeits- und Sozialrechts, weil sie mit einer Abschiebung der Langzeitarbeitslosen in die Wohlfahrt einherging. War die Arbeitslosenhilfe noch eine Lohnersatzleistung, die sich selbst Jahre oder Jahrzehnte später nach der Höhe des vorherigen Nettoverdienstes richtete, ist das Arbeitslosengeld II genauso niedrig wie die Sozialhilfe.

Das lohn- und beitragsbezogene Sicherungssystem der Bundesrepublik entspricht aufgrund des Äquivalenzprinzips mit seiner Balance von Leistung und Gegenleistung, das Ein- und Auszahlungsbeträge etwa in der Gesetzlichen Rentenversicherung miteinander in eine Kausalbeziehung setzt, weitgehend der herrschenden Leistungsideologie. Trotzdem droht der Sozialversicherungsstaat, seit Bismarck darauf gerichtet, vor Standardrisiken zu schützen, als Fürsorgesystem zu enden. Dieses würde einerseits weniger über Beiträge von Arbeitgebern und Versicherten als durch Steuermittel finanziert und andererseits nicht mehr den Lebensstandard seiner Klientel erhalten, sondern nur noch deren Basisversorgung (bloße Existenzsicherung) gewährleisten.

An die Stelle der Versicherungs- treten immer stärker (verbrauchs)steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen und die Privatwohltätigkeit, was die öffentliche Aufwertung der „Eigenvorsorge“ und der „Selbstverantwortung“ kaschiert. Dadurch lässt sich die Sozialleistungs- bzw. Staatsquote nach neoliberaler Überzeugung senken sowie die Erwerbslosigkeit deutlich verringern. Die sozialpolitische Trias der „Modernisierer“ lautet im Grunde: Entstaatlichung, Entsicherung und Entrechtung jener Menschen, die entweder unfähig oder nicht willens sind, auf dem (Arbeits-)Markt ein ihre Existenz sicherndes Einkommen zu erzielen. Dass dieser Dreiklang weniger die Verbesserung der Lebenssituation davon Betroffener als die Entlastung der Unternehmen, Kapitaleigentümer und Spitzenverdiener bezweckt, lässt ihn besonders für Letztere attraktiv erscheinen, obwohl die negativen Folgen auch für sie auf der Hand liegen sollten.

1.7 Abkehr von der gesamtgesellschaftlichen Solidarität und Rückkehr zur Familiensubsidiarität

Durch die schrittweise Reindividualisierung, Reprivatisierung und Rückverlagerung sozialer Risiken auf die Familien, wie sie viele Reformvorschläge beinhalten, fällt die Gesellschaft hinter Errungenschaften des 19. und 20. Jahrhunderts zurück. Der so deformierte Sozialstaat kann viele seiner Aufgaben nicht mehr erfüllen, weil man ihm die dafür benötigten Geldmittel bzw. Ressourcen vorenthält. Was dem Markt nicht überlassen bleiben kann, weil sich davon keiner seiner Teilnehmer irgendeinen Gewinn verspricht, wird der sozial benachteiligten Person entweder unter dem Stichwort „Eigenverantwortung“ selbst aufgebürdet oder unter Rückgriff auf den Subsidiaritätsbegriff ihrer Familie als Verpflichtung zugewiesen.

Während das Solidaritätsgebot als in der Leistungs-, Wissens- bzw. Wettbewerbsgesellschaft nicht mehr realisierbar und daher antiquiert diffamiert wird, erfährt das Subsidiaritätsprinzip eine merkwürdig anmutende Renaissance. Als konstitutiver Bestandteil der katholischen Soziallehre übte das Subsidiaritätsprinzip großen Einfluss auf die deutsche Sozialstaatsentwicklung aus, zumal es geeignet war, die Verantwortung für die Behebung/Vermeidung prekärer Lebenslagen vom Staat bzw. von einer größeren Gemeinschaft auf kleinere Einheiten oder das einzelne Individuum zu verlagern. In der neoliberalen Konzeption zur Transformation des Sozialstaates wird die Subsidiarität im Sinne einer schrittweisen Verschiebung der sozialen Verantwortung nach unten (fehl)interpretiert und zur Entlastung der Stärkeren gegenüber den Schwächeren missbraucht, die sich gefälligst selbst helfen sollen.

2. Rechtfertigungen für die Transformation des Sozialstaates

Begründet wird der Um- bzw. Abbau des Sozialstaates mit zwei Prozessen, die im öffentlichen Diskurs eine Hauptrolle spielen: Die Globalisierung legitimiert im Rahmen der „Standortkonkurrenz“ jede Reformmaßnahme, die Menschen stärker als bisher dem Diktat betriebswirtschaftlicher Effizienzsteigerung unterwirft. Zugleich erfordert der demografische Wandel angeblich wie ein Naturgesetz, dass die Bürger in Zukunft kürzer treten, „den Gürtel enger schnallen“ und materielle Opfer bringen. Die vermeintliche Notwendigkeit, das deutsche Sozialsystem um- bzw. abzubauen, wird – für viele Menschen überzeugend, aber im Grunde ausgesprochen defensiv – mit dem Hinweis auf „Sachzwänge“ gerechtfertigt, denen die etablierte Politik ungeachtet der Zielsetzungen jener Personen und Parteien, die sie machen, Rechnung tragen müsse.

2.1 Deutschland in einer globalisierten Weltwirtschaft: Die soziale Sicherheit wird zum „Standortrisiko“ erklärt

Die politische Akzeptanz des Sozialstaates blieb extrem hoch, bis er im Zuge des fortschreitenden Globalisierungsprozesses als Gefahr für die internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes diskreditiert werden konnte. Seither bildet die Scheinalternative „Soziale oder Standortsicherung“ den Kern jeder liberalkonservativen Sozialstaatskritik. „Globalisierung“ ist zu einem Schlüsselbegriff der Diskussion über die Wirtschaftslage avanciert, welcher für viele Teilnehmer auch eine bestimmte Entwicklung des Sozialstaates impliziert: Wenn die Volkswirtschaften miteinander verwachsen, der Weltmarkt die Politik der Nationalstaaten diktiert und Gesellschaften nur noch als „Wirtschaftsstandorte“ fungieren, deren Konkurrenzfähigkeit über das Wohlstandsniveau aller entscheidet, kann das Soziale keine große Rolle mehr spielen.

Bedingt durch tiefgreifende gesellschaftliche Strukturveränderungen, wirtschaftliche Krisenprozesse und einen rapiden soziokulturellen Wandel, befindet sich der Sozialstaat gegenwärtig im Umbruch. Dabei stellen sich Fragen, die bisher weder von den regierenden Politikern noch ihren wissenschaftlichen Ratgebern beantwortet wurden: Führt die Weltmarktintegration von immer mehr Volkswirtschaften beispielsweise Südostasiens quasi „naturgesetzlich“ zu einer Reduktion sozialer Errungenschaften in Sozialstaaten wie der Bundesrepublik, oder ist sie ein Produkt politischer Entscheidungen und Machtverhältnisse? Gibt es Alternativen zur Abwärtsspirale im Hinblick auf Gewinnsteuern, Sozial- und Umweltstandards sowie das allgemeine Wohlstandsniveau (Masseneinkommen)?

Der deutsche Sozialstaat erscheint vielen Kritikern heute als von der ökonomisch-technologischen Entwicklung überholt, als Wachstumsbremse und moderner „Dinosaurier“ (Norbert Berthold), der ins Museum der Altertümer gehört, neben das Spinnrad und die bronzene Axt. Man begreift den Sozialstaat als finanzielle Belastung und als tendenzielle Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit des „eigenen“ Wirtschaftsstandortes. Für die Standortschwierigkeiten, die Investitionsschwäche und die relativ hohe Arbeitslosigkeit hierzulande soll er verantwortlich sein, weil es sich aufgrund viel zu üppiger Lohnersatzleistungen für seine Klienten nicht „rechne“, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Erwerbsarbeit wird aber nicht nur wegen der Entlohnung dafür ausgeübt, sondern auch, weil sie in der Arbeitsgesellschaft soziale Anerkennung verschafft und indentitätsstiftend ist. Wer menschliches Handeln in ökonomistischer Manier auf materielle Motive reduziert, ignoriert allerdings, dass sich Erwerbslose bei der Suche nach einem Arbeitsplatz nicht ausschließlich oder überwiegend von der Möglichkeit des Gelderwerbs leiten lassen, sondern ihr Selbstwertgefühl entscheidend vom Erfolg ihrer Bemühungen abhängt.

Die gegenwärtige Ab- bzw. Entwertung des Sozialen besteht darin, dass es quer durch die etablierten Parteien fast nur noch als Belastung der Volkswirtschaft und als potenzielle Gefährdung ihrer Konkurrenzfähigkeit auf den Weltmärkten gesehen wird. In den Hintergrund rückt damit jener Faktor, der über die Humanität und Lebensqualität einer Gesellschaft entscheidet. Selbst im Rahmen der Standortlogik gibt es jedoch gute Gründe für einen leistungsfähigen Sozialstaat, der die soziale Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsgruppen nicht zulässt und ökonomischen Verwertungsinteressen keineswegs zuwiderläuft. Sogar wenn die „Standortsicherung“ zum Primärziel der Politik eines Landes avanciert, muss die soziale Sicherheit seiner Bürger keineswegs darunter leiden, zumindest dann nicht, wenn es riesige Exportüberschüsse verzeichnet, wie die Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren. Es wäre widersinnig, würde man die sozial Benachteiligten mehr oder weniger sich selbst überlassen, obwohl nicht einmal der Sozialstaat die Globalisierung zu meistern vermag.

2.2 Die demografische Entwicklung als weiteres „Naturgesetz“ oder Wie man die Biologie zur Rechtfertigung von sozialer Ungleichheit missbraucht

Die demografische Entwicklung erscheint in den Massenmedien, aber auch der politischen und Fachöffentlichkeit fast ausnahmslos als Krisen- bzw. Katastrophenszenario, das zu einer „Anpassung der sozialen Sicherungssysteme“ und einer „Nivellierung seiner Leistungen“ (nach unten) zwingt. Dabei werden Ursache und Wirkung miteinander vertauscht. Man tut so, als ob die „ungünstige“ Bevölkerungsentwicklung den Verzicht auf generöse Sozialleistungen erzwänge. Umgekehrt wird jedoch ein Schuh daraus: Seit der Sozialstaat um- bzw. abgebaut wird, sinkt die Geburtenrate hierzulande, weil Kinder ohne ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit für die Familien zum Armutsrisiko werden, das viele potenzielle Eltern zu vermeiden trachten.

Die Dramatisierung der Bevölkerungsentwicklung wird einerseits benutzt, um die Angst vor dem gesellschaftlichen Niedergang zu schüren. (Arbeitende) Menschen sollen davon überzeugt werden, dass sie Reallohnverluste und soziale Einschnitte hinnehmen müssen. Die Leistungskürzungen betreffen etwa die Teilprivatisierung der Altersvorsorge durch Einführung der sog. Riester-Verträge, „Nullrunden“ bei den Renten oder die Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Andererseits wird die demografische Entwicklung missbraucht, um damit Strukturveränderungen des Sozialstaates als quasi biologisch bedingte und daher alternativlose Reformmaßnahmen erscheinen zu lassen. So werden Kürzungen der Renten meist mit der wachsenden Zahl der älteren Menschen begründet, die von den Erwerbstätigen (wegen ihrer steigenden Lebenserwartung: länger als früher) mit ernährt werden müssten. Häufig heißt es dann mit Hinweis auf die deutsche Alterspyramide, welche Pilzform anzunehmen drohe, bald müsse jeder Arbeitnehmer für einen Rentner aufkommen. Dabei verschlechtert sich die Relation zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbsfähigen seit Kaiser Wilhelms Zeiten ständig, ohne dass dies einen kontinuierlichen Ausbau des Sozialstaates bis 1974/75 verhindert hätte. Entscheidend dafür, ob die Möglichkeit zur Kompensation der „wachsenden Altenlast“ besteht, ist die Höhe der Arbeitsproduktivität. Alle seriösen Berechnungen zeigen, dass sich die Folgen des demografischen Wandels für die Gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in engen Grenzen halten. Denn die (Arbeits-)Produktivität, das Bruttoinlandsprodukt und das Volkseinkommen wachsen parallel zu Veränderungen des Altersaufbaus der Bevölkerung.

3. Die Erosion des Gerechtigkeitsbegriffs

Einem großen Teil der Öffentlichkeit gilt die soziale Gerechtigkeit als „Standortrisiko“, das verringert oder möglichst beseitigt werden muss. Seit geraumer Zeit häufen sich daher die Bemühungen, bisher allgemein gültige Gerechtigkeitsvorstellungen zu verändern. Reformen der skizzierten Art hätten sonst kaum Chancen, auf Zustimmung der Bevölkerung zu treffen. So kommt es zu einer Umwertung aller Werte: Unsozial zu sein gilt allenthalben als zeitgemäß; (Chancen-)Gleichheit verwirklicht sich in realer Ungleichheit und gerecht ist vor allem, was den Kräften des Marktes entspricht. Die für den Sozialstaat konstitutive Wertebasis erodiert und der Gerechtigkeitsbegriff wird in dreifacher Hinsicht modifiziert: von der Bedarfs- zur „Leistungsgerechtigkeit“, der Verteilungs- zur „Beteiligungsgerechtigkeit“ und der sozialen zur „Generationengerechtigkeit“. Zudem diskreditiert man soziale Gleichheit und Gerechtigkeit, indem die Freiheit stärker im Sinne von „Privatinitiative“, „Eigenverantwortung“ bzw. „Selbstvorsorge“ (fehl)interpretiert wird.

3.1 Ein verkürzter Gerechtigkeitsbegriff oder „Sozialpolitik paradox“: Wohltaten primär für Wohlhabende

Statt der Bedarfsgerechtigkeit, die vielen Reformern als verstaubt gilt, wird Leistungsgerechtigkeit mittlerweile geradezu verabsolutiert. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, Vertrauter des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröders und seinerzeit Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, schrieb am 13. November 2003 in der Wochenzeitung Die Zeit: „Soziale Gerechtigkeit muss künftig heißen, eine Politik für jene zu machen, die etwas für die Zukunft unseres Landes tun: die lernen und sich qualifizieren, die arbeiten, die Kinder bekommen und erziehen, die etwas unternehmen und Arbeitsplätze schaffen, kurzum, die Leistung für sich und unsere Gesellschaft erbringen. Um die – und nur um sie – muss sich Politik kümmern.“

Während die Bedarfsgerechtigkeit staatliche Unterstützung für Schwächere und Hilfebeürftige ohne Ansehen der Person garantiert, konzentriert sich Leistungsgerechtigkeit umgekehrt auf die Starken, wobei unter „Leistung“ in erster Linie wirtschaftlicher Erfolg verstanden wird. Daher musste jemand, der an der Börse die richtigen Aktien erwarb und sie nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr zu einem höheren Preis wieder abstieß, bisher selbst Millionengewinne nicht versteuern. Aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive erscheint es indes mehr als fraglich, ob darin eine Leistung besteht, die sich „lohnen“ muss. Bildet sich ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit weiter, muss er den daraus resultierenden Mehrverdienst voll versteuern. Und auch die Bemühungen eines Menschen mit Behinderungen, körperliche Einschränkungen durch eigene Initiative zu verringern, rechnen sich nicht. Man fragt sich mithin sowohl, wer eigentlich bestimmt, was als „Leistung“ gilt, wie auch, ob Leistung nicht überhaupt ein missverständlicher Begriff ist.

Zwei Beispiele für die Transformation von Bedarfs- in Leistungsgerechtigkeit bot zuletzt die Familienpolitik der Großen Koalition mit der besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie dem Elterngeld. Während Familien, die aufgrund eines fehlenden oder zu geringen Einkommens keine Steuern zahlen, gar nicht erst in den Genuss der ersten Maßnahme kommen, profitieren Besserverdienende überdurchschnittlich davon, die sich eine Tagesmutter oder Kinderfrau leisten und zwei Drittel der Aufwendungen hierfür bis zu 4.000 EUR absetzen können. Das Anfang 2007 eingeführte Elterngeld wird als Lohnersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens gezahlt und erst bei 1.800 EUR pro Monat gedeckelt. Damit sollen hoch qualifizierte, gut verdienende Frauen motiviert werden, (häufiger) ein Kind zu bekommen und anschließend möglichst schnell wieder in den Beruf zurückzukehren. Transferleistungsempfänger, vor allem viele Alleinerziehende, haben dagegen Nachteile vom ihm: Zuvor erhielten Sozialhilfebezieher/innen, Arbeitslose und Studierende, die Kinder erziehen, Erziehungsgeld in Höhe von 300 EUR monatlich über zwei Jahre; Elterngeld gibt es indes bloß für ein Jahr und sein Sockelbetrag liegt ebenfalls bei 300 EUR. Erwerbstätige und sich die Erziehungsarbeit teilende Paare können das Elterngeld ebenso wie Alleinerziehende zwei (Partner-)Monate länger beanspruchen. Somit erhalten Gutbetuchte auf Kosten von schlechter Gestellten mehr (Eltern-)Geld.

Weitere Maßnahmen der Begünstigung von ohnehin Privilegierten durch eine zweifelhafte Leistungsgerechtigkeit enthält die Unternehmenssteuerreform. Darin erlässt man Firmenerben rückwirkend einen Großteil der betrieblichen Erbschaftsteuer, wenn sie das Familienunternehmen 15 Jahre lang unter bestimmten Bedingungen fortführen. Begründet wird diese Maßnahme mit der Gefahr, dass der Sohn eines Handwerksmeisters den vom Vater geerbten Betrieb aufgrund finanzieller Überforderung schließen und seine Mitarbeiter entlassen müsse. Dies dürfte in der Realität jedoch kaum vorgekommen sein, weil ein Freibetrag in Höhe von 225.000 EUR existierte, ein zusätzlicher Bewertungsabschlag von 35 Prozent des Betriebsvermögens die Steuerschuld reduzierte und das Finanzamt diese bisher zehn Jahre lang stunden konnte. Zwar soll sich Leistung (wieder) lohnen, ist es jedoch eine Leistung, der Sohn oder die Tochter eines Millionärs oder Milliardärs zu sein?

Zudem führt die Unternehmenssteuerreform eine Bestimmung ein, nach der Dividenden, die bisher dem sog. Halbeinkünfteverfahren unterlagen, ab 1. Januar 2009 voll versteuert werden müssen. Dies gilt erstmals auch für Kursgewinne aus Aktien- und Fondsanteilsverkäufen ohne Rücksicht auf eine (zuletzt zwölf Monate betragende) Spekulationsfrist. Beide unterliegen jedoch nunmehr genauso wie Zinsen einer Abgeltungssteuer, die unabhängig vom individuellen Einkommensteuersatz des Bürgers pauschal 25 Prozent beträgt und die gültige Steuerprogression somit unterläuft. Davon profitieren insbesondere jene sehr wohlhabenden Einkommensbezieher, die den Spitzensteuersatz in Höhe von 42 bzw. 45 (sog. Reichensteuer) entrichten müssen, während sich Kleinaktionäre, die mittels entsprechender Wertpapiere privat für das Alter vorsorgen wollen, aufgrund ihres niedrigeren Steuersatzes eher schlechter als bislang stehen.

3.2 Bildung für die Armen statt Umverteilung des Reichtums?

Obwohl das Volksvermögen so groß und die Kluft zwischen Arm und Reich so tief wie nie zuvor ist, gilt die Forderung nach Umverteilung von oben nach unten historisch als überholt. Verteilungsgerechtigkeit als traditionelles Ziel sozialstaatlicher Politik, die nicht auf Armutsbekämpfung reduziert werden darf, wird durch Teilhabe- oder Beteiligungsgerechtigkeit ersetzt. „Teilhabe“ gewähren die wenigen (Besitz, Reichtum und Macht) Habenden den vielen Habenichtsen, ohne jedoch ihre Güter mit ihnen teilen zu müssen. Sie ist also politisch wie sozial eindeutig von oben nach unten gerichtet. Dagegen ist „Beteiligung“ bzw. „Partizipation“ ein politischer, zutiefst emanzipativ-demokratischer Begriff, der auch eine zivilgesellschaftliche Dimension enthält, nämlich jene direkter Demokratie und sozialer Bewegungen im außerparlamentarischen Raum.

Mehr soziale Gleichheit bzw. Verteilungsgerechtigkeit bildet die Basis für Partizipationschancen benachteiligter Gesellschaftsschichten. Immer häufiger heißt es indessen, dass ein gleichberechtigter Zugang zu den Bildungsinstitutionen und zum Arbeitsmarkt viel entscheidender als die Umverteilung von Geld sei. Zu fragen wäre freilich, weshalb ausgerechnet zu einer Zeit, in der das Geld aufgrund einer zunehmenden Ökonomisierung fast aller Lebensbereiche wichtiger als früher, aber auch ungleicher denn je verteilt ist, seine Bedeutung für die Beteiligung der Bürger am gesellschaftlichen Leben gesunken sein soll. Damit sie in Freiheit von Not leben und ihre Bedürfnisse befriedigen können, brauchen die Menschen noch dringlicher als früher Geldmittel, um ihre Teilhabe an den mehr und mehr kommerzialisierten, d.h. kostenträchtigen Lebensbereichen sichern zu können. Dies gilt beispielsweise für die zunehmend gebührenträchtige Bildung an (Hoch-)Schulen und Weiterbildungseinrichtungen sowie Gesundheitsleistungen, die aus dem Leistungskatalog von Krankenkassen ausgegliedert wurden.

Was zum individuellen Aufstieg taugen mag, versagt letztlich als gesellschaftliches Patentrezept. Wenn alle Kinder in den Genuss von mehr Bildung kommen, konkurrieren sie um die wenigen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze womöglich nur auf einem höheren Niveau, aber nicht mit besseren Chancen. Um die Erwerbslosigkeit und Armut als gesellschaftliche Phänomene zu beseitigen, bedarf es nach wie vor der Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Vermögen. Unglaubwürdig wird, wer Bildungs- als Sozialpolitik interpretiert und gleichzeitig von der (Vor-)Schule über den Weiterbildungssektor bis zur Hochschule alle Institutionen dieses Bereichs privatisieren möchte. Denn das heißt letztlich, sie für Wohlhabende und die Kinder besser situierter Familien zu reservieren. In einem solchen Bildungssystem stoßen Kinder nur noch auf Interesse, wenn sie bzw. ihre Eltern als zahlungskräftige Kunden firmieren. Kontraproduktiv wirken zweifellos die Beschneidung der Lernmittelfreiheit (Erhebung von Büchergeld) und die Schließung von (Schul-)Bibliotheken aus Kostengründen.

3.3 „Generationengerechtigkeit“ als politischer Kampfbegriff

Massenmedien schenken der Armut von Kindern und Jugendlichen, die es auch in einem so reichen Land wie der Bundesrepublik vermehrt gibt, mittlerweile große Aufmerksamkeit. Da Senioren gleichzeitig nicht mehr so stark wie im Nachkriegsdeutschland von Armut betroffen sind, konstruiert man ein Wohlstandsgefälle zwischen den Generationen, für das vor allem der Sozialstaat verantwortlich gemacht wird. Unter dem plakativen Titel „Arme Junge, reiche Alte“ redete beispielsweise die Zeit am 21. Oktober 2001 einen „(Verteilungs-)Kampf der Generationen“ herbei. Den sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen stellte sie die Alten als Nutznießer und „Gewinner unseres musealen Systems“ (gemeint war damit der deutsche Sozialstaat) gegenüber. Bild machte am 22. Januar 2007 mit der Schlagzeile „Alte kassieren! Junge zahlen nur drauf!“ auf und berichtete über eine Untersuchung des Bayreuther Hochschullehrers Peter Oberender, wonach die Unter-45-Jährigen mehr in das Sozialsystem einzahlen, als sie später herausbekommen.

Oft scheint es geradezu, als sei der Antagonismus zwischen Kapital und Arbeit durch einen neuen Grundwiderspruch, nämlich denjenigen zwischen Jung und Alt, abgelöst und Klassenkampf durch einen „Krieg der Generationen“ ersetzt worden. Das mediale (Zerr-)Bild einer intergenerationalen Kluft zwischen Arm und Reich hält der empirischen Überprüfung allerdings nicht stand. Vielmehr weisen Rentnerhaushalte deutlich niedrigere bedarfsgewichtete Haushaltseinkommen auf als Arbeitnehmerhaushalte. Dies widerlegt die Hypothese mangelnder Generationengerechtigkeit jedenfalls zulasten der mittleren Jahrgänge. Dennoch benannte die als „Agenda 2010“ bekannt gewordene Regierungserklärung Gerhard Schröders vom 14. März 2003 die Generationengerechtigkeit als vorrangiges Ziel der Sozialreformen, und seither fehlt sie in kaum einer Politikerrede. Im Alltagssprachgebrauch versteht man darunter die faire Aufteilung der Ressourcen, Verpflichtungen und Lasten zwischen den Generationen beispielsweise im Hinblick auf die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme und die Schulden der öffentlichen Hand. In der Fachliteratur ist der Begriff „Generationengerechtigkeit“ äußerst umstritten, weil er von einflussreichen Kräften der Gesellschaft dazu missbraucht werden kann, ihre eigene Position in ökonomischen und Verteilungskonflikten gegenüber anderen zu verbessern. Folglich handelt es sich weniger um eine analytische Kategorie als um einen politischen Kampfbegriff, der verhüllt, dass sich die soziale Ungleichheit seit geraumer Zeit innerhalb jeder Generation verschärft und die zentrale soziale Trennlinie nicht zwischen Alt und Jung, sondern mehr denn je zwischen Arm und Reich verläuft. Die Rede von mehr Generationengerechtigkeit lenkt somit nur von den eigentlichen Problemen wie der ungerechten Einkommens- und Vermögensverteilung ab.

Ein erster Bereich, in dem der Um- bzw. Abbau des Sozialversicherungsstaates mit der vermeintlichen Herstelllung von mehr Generationengerechtigkeit begründet wird, ist die Altersvorsorge. Die mediale Debatte darüber entspann sich unter anderem an Äußerungen Jan Dittrichs, dem damaligen Bundesvorsitzender der FDP-Nachwuchsorganisation „Junge Liberale“ (JuLis). Er wurde im Zusammenhang mit Ergebnissen des 2. Armuts- und Reichtumsberichts am 4. März 2005 von der Bild-Zeitung mit der Feststellung „Die Alten leben auf Kosten der Jungen“ sowie der Schlussfolgerung „Alte, gebt den Löffel ab!“ zitiert und durch empörte Reaktionen vieler Parteifreunde daraufhin zum Rücktritt gezwungen. Jörg Tremmel, Wissenschaftlicher Leiter der „Stiftung für die Rechte künftiger Generationen“, beklagte am 31. März 2005 in der Zeit unter der Überschrift „Die fetten Jahre sind vorbei ... ... aber nur für die Jüngeren“, der Sozialstaat zerfalle zusehends in eine „neue Zweiklassengesellschaft“. Er behauptete „Die Älteren verdienen von Jahr zu Jahr mehr – und leisten weniger“ und forderte eine weitere Lockerung des Kündigungsschutzes für rentennahe Jahrgänge: „Denn dann sind die arbeitswilligen fitten Senioren von morgen wahrhaft gleichberechtigt und haben bei Bewerbungen auf Neueinstellungen die gleichen Chancen wie die Jungen.“

Der Abbau von Arbeitnehmerrechten und die Kürzung von Altersrenten sind indes kein Beitrag zur „Generationengerechtigkeit“, denn sie treffen in erster Linie nicht jetzige Rentner, sondern Jahrgänge, die gegenwärtig noch oder noch nicht erwerbstätig sind. Außerdem haben sie negative Folgen im Hinblick auf das gesellschaftliche Engagement der Betroffenen, worunter vor allem jüngere Altersgruppen leiden würden. Die im Frühjahr 2007 von Bundestag und -rat beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre verschlechtert beispielsweise eher die Arbeitsmarktchancen künftiger Generationen, statt Vorteile für diese mit sich zu bringen. Überhaupt müsste, wer in den lauter werdenden Ruf nach „Generationengerechtigkeit“ einstimmt, darum bemüht sein, dass Heranwachsende auch später noch einen entwickelten Sozialstaat vorfinden, statt sie allein der privaten Daseinsvorsorge zu überlassen. Kurzum: Es gibt keine Generationengerechtigkeit ohne soziale Sicherheit.

Der unter dem Kampfbegriff „Generationengerechtigkeit“ gestartete Angriff auf die sozialen Grundrechte älterer Menschen blieb aber nicht auf deren Rentenansprüche beschränkt. Ein zweiter Bereich, der im Kontext der Forderung nach mehr Generationengerechtigkeit unter Rechtfertigungsdruck geriet, waren medizinische Leistungen je nach dem Lebensalter von Patienten., über deren Rationierung sich eine perfide Debatte entspann. Frank Drieschner räsonierte am 24. Oktober 2002 in der Zeit darüber, wie die Folgen des demografischen Wandels zu bewältigen oder wenigstens abzufedern seien: „Teure Transplantationen nur noch für junge Menschen, Zahnersatz auf Kassenkosten nur bei Abschluss einer Zusatzversicherung – das wären wirksame Maßnahmen. Aber wer will das hören?“ Friedrich Breyer, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Konstanz, sagte dem Rheinischen Merkur in einem am 12. Juni 2003 veröffentlichten Interview, dass bei der Altersgrenze von 75 Jahren „ein deutlicher Spareffekt“ eintrete, eher als bei 85 Jahren. Schließlich forderte Philipp Mißfelder, Vorsitzender der Jungen Union, am 3. August 2003 im Tagesspiegel, 85-Jährigen keine künstlichen Hüftgelenke „auf Kosten der Solidargemeinschaft“ mehr einzusetzen, womit er eine kontroverse Diskussion in CDU und CSU auslöste.

Ein dritter Bereich, der neben den Rentenanwartschaften und den Gesundheitskosten von Älteren ins Visier jener „Experten“ geraten, die mehr Generationengerechtigkeit verlangen, sind die durch wachsende „Pensionslasten“ von Bund, Ländern und Kommunen bedrohten öffentlichen Budgets. Manche Menschen glauben, dass zukünftige Generationen hohe Schuldenberge abzutragen hätten, wozu sie weder willens noch in der Lage seien. Aus der öffentlichen Kreditaufnahme resultieren allerdings sowohl Forderungen wie Verbindlichkeiten und beide Größen werden an die nächste Generation „vererbt“. Blickt man getrennt auf die gegenwärtige oder auf die folgende Generation, liegt ein „gesamtwirtschaftliches Nullsummenspiel“ (Norbert Reuter) vor: Da sich die Bundesrepublik nicht im Ausland, sondern hauptsächlich bei ihren eigenen, immer wohlhabender werdenden Bürgern verschuldet hat, bei denen sich der Reichtum durch große Erbschaften geradezu massiert, wenn die Bevölkerungszahl so rapide abnimmt, wie manche Demografen behaupten, dürfte ihnen der Schuldendienst kaum schwerer als früheren Jahrgängen fallen. Beinahe kurios mutet es denn auch an, wenn Angela Merkel die am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent, welche Normal- und Geringverdienerfamilien mit vielen Kindern besonders hart trifft, als „moralische Verpflichtung“ gegenüber künftigen Generationen legitimiert, denen dadurch angeblich der „Marsch in den Schuldenstaat“ erspart bleiben soll. Mit dem Satz „Wir haben den Staatshaushalt nur von unseren Kindern geborgt“ begründet man die Übertragung des Prinzips der Nachhaltigkeit von der Umwelt- auf die Fiskalpolitik, ohne die Konsequenzen eines solchen Schritts zu reflektieren. Durch ein Schlagwort wie „Nachhaltigkeit im finanzpolitischen Bereich“ wird eine Politik der Haushaltskonsolidierung verklärt, die gerade für Kinder und Jugendliche nur negative Folgen zeitigt, weil gerade sie betreffenden Bereichen (Vorschule, Schule und Hochschule) nicht mehr die nötigen Mittel zufließen. Sparmaßnahmen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssystem verbauen im Namen der künftigen Generation eben jener die Zukunftsperspektiven (bei schlechter Kinderbetreuung, defizitärer Schulausstattung, fehlenden Lehrkräften, eingesparten Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen etc.).

Festhalten lässt sich, dass die soziale Spaltung unserer Gesellschaft durch das Schlagwort „Generationengerechtigkeit“ biologisiert und auf ein Verhältnis zwischen unterschiedlichen Alterskohorten reduziert bzw. relativiert wird. Das verkrampfte Bemühen um mehr Generationengerechtigkeit, der noch nie so viel Beachtung zuteil wurde wie heute, überdeckt die in sämtlichen Altersgruppen, der ganzen Gesellschaft und der übrigen Welt drastisch wachsende soziale Ungleichheit.

3.4 „Freiheit“ und „Eigenverantwortlichkeit“ als Formeln zur Rechtfertigung der wachsenden sozialen Ungleichheit

Nach der herrschenden Volkswirtschaftslehre besteht die Hauptaufgabe des (Wohlfahrts-)Staates heute darin, die Konkurrenzfähigkeit eines als „Wirtschaftsstandort“ begriffenen Landes auf den Weltmärkten zu gewährleisten und möglichst zu steigern. Das Soziale wird dem Markt mit dem Argument untergeordnet, der Volkswirtschaft bzw. dem diese durch seine Aktivitäten in Gang haltenden Wirtschaftssubjekt dienen zu müssen. Statt im Mittelpunkt aller Bestrebungen zu stehen, wird der Mensch vorrangig nach seinem Tauschwert auf dem Arbeitsmarkt beurteilt und zum Gegenstand von Bemühungen um eine Steigerung der ökonomischen Leistungsfähigkeit herabgewürdigt. Dies bedeutet für Arbeitnehmer aber nicht mehr Freiheit, sondern eine Marktabhängigkeit, die es ihnen verwehrt, selbst zu entscheiden und zu bestimmen, wie und wo sie ihren Lebensunterhalt verdienen wollen. Wie kann sich denn z.B. eine alleinerziehende Mutter, die nicht weiß, wie sie das Geld für die Klassenfahrt ihres Kindes aufbringen soll, selbst verwirklichen und am gesellschaftlichen bzw. politischen Leben teilhaben?

Während der Sozialstaat immer mehr demontiert wird, verlangen seine Kritiker gerade von jenen Bürgern, die von Umbau- bzw. Kürzungsmaßnahmen am härtesten betroffen sind, mehr Privatinitiative, Eigenvorsorge und Selbstverantwortung. Damit meint man aber häufig nur eine Zusatzbelastung für Arbeitnehmer und Rentner, während die Arbeitgeber von Sozialversicherungsbeiträgen („Lohnnebenkosten“) entlastet werden. „Eigenverantwortung“ wäre ein würdiges Unwort des Jahres, weil dieser Kampfbegriff überdeckt, dass ihm öffentliche Verantwortungslosigkeit bzw. ein Rückzug der Gesellschaft und des Staates im Hinblick auf die Versorgung sozial Benachteiligter zugrunde liegt.

Während die Eigenverantwortlichkeit ins Zentrum der politischen Forderungen rückte, wurde die Gleichheit als integraler Bestandteil sozialer Gerechtigkeit aus dem Wohlfahrtsdiskurs eliminiert. Freiheit interpretieren Wirtschaftslobbyisten als Recht der Kapitaleigentümer, zu investieren, wie und wo sie wollen. Während diese aufgrund ihrer starken Markt- und Machtposition ohnehin über ein enormes, im Zeichen der Globalisierung weiter steigendes Maß an Handlungsfreiheit verfügen, bringt der Sozialstaat herkömmlicher Art seinen Klienten einen Freiheitsgewinn. Umgekehrt wird Freiheit durch soziale Ungerechtigkeit bzw. ungleichmäßige Verteilung von materiellen Ressourcen beschränkt.

Die schrittweise Transformation des Sozialstaates wird legitimiert, indem man sie als „Befreiung“ bevormundeter Bürger feiert. Freiheit meint aber gerade nicht die Möglichkeit von Begüterten, sich etwa durch preiswerte Spezialtarife ihrer Krankenkasse (Selbstbehalt, Beitragsrückgewähr o.Ä.), wie sie die am 1. April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform ermöglicht, aus der sozialen Verantwortung zu stehlen. In einer sozialstaatlichen Demokratie ist Freiheit die Möglichkeit der Schwächsten, über ihr Leben selbst zu bestimmen, statt unabhängig von der eigentlichen beruflichen Qualifikation wie der familiären Situation jeden Arbeitsplatz annehmen zu müssen.

4. Folgen der Transformation des Sozialstaates

Wenn der Sozialstaat um- bzw. abgebaut wird, spaltet sich die Gesellschaft nicht nur in Arm bzw. Reich sowie in Gewinner bzw. Verlierer/innen. Auch sozialräumlich fällt sie deutlicher auseinander, was nicht ohne Konsequenzen für ihren Zusammenhalt bleibt. Armut, die gegenwärtig vor allem junge Menschen trifft, ist eine besonders perfide Form struktureller Gewalt. Drogenmissbrauch, Gewalttätigkeit und Kriminalität nehmen wenigstens der Tendenz nach zu. Die neoliberale Hegemonie, verstanden als öffentliche Meinungsführerschaft des Marktradikalismus, verschärft jedoch nicht nur die soziale Asymmetrie, bedeutet vielmehr auch und vor allem eine Gefahr für die Demokratie.

4.1 Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich

Die „Amerikanisierung“ des Sozialstaates führt mit einer gewissen Zeitverzögerung zu einer „Amerikanisierung“ der Sozialstruktur, genauer: zu einer Prekarisierung eines größeren Teils der Bevölkerung, einer forcierten, sich auch sozialräumlich verfestigenden Polarisierung zwischen Arm und Reich sowie einer Peripherisierung ökonomisch weniger leistungsfähiger Regionen. Neben der Gesamtbevölkerung, die zunehmend in Arm und Reich zerfällt, spaltet sich die Armutspopulation selbst noch einmal: Den armen Erwerbslosen treten erwerbstätige Arme zur Seite. Mit mehrjähriger Verspätung der US-Entwicklung folgend, breitet sich in den europäischen Staaten ein Niedriglohnsektor aus, der nicht nur typische Frauen- und Migrantenarbeitsplätze umfasst. Je mehr (Dauer-)Arbeitslose es gibt, umso problemloser lassen sich Personen für weit unter Tarif bezahlte „McJobs“ finden. Selbst Vollzeitarbeitsverhältnisse reichen unter diesen Umständen häufig nicht mehr aus, um sich selbst oder gar eine Familie zu ernähren. Dies führt dazu, dass immer mehr Menschen entweder aufstockende Sozialleistungen in Anspruch nehmen oder als sog. Multijobber ergänzend mehrere Nebenjobs übernehmen bzw. nach Feierabend oder an Wochenenden weiterarbeiten müssen.

4.1.1 Kinderarmut

Nichts schadet Familien mehr als der Um- bzw. Abbau des Sozialstaates und die Vermarktung der zwischenmenschlichen Beziehungen, die mit Schlagworten wie „Globalisierung“ und „Standortsicherung“ begründet werden. Die zunehmende Kinderarmut ist eine zwangsläufige Folge der daraus abgeleiteten Regierungspolitik. Denn eine Konkurrenzgesellschaft, die sich eher für Aktienkurse als für Suppenküchen und Kinderarmut interessiert, bietet sozial benachteiligten Familien keine gesicherte Existenzgrundlage. Familienfeindlich sind Flexibilität, Risikofreude und soziale Unsicherheit, wie sie der „Turbokapitalismus“ (Edward N. Luttwak) vor allem seinen prekär beschäftigten Arbeitskräften abverlangt. Der „flexible Mensch“ (Richard Sennett) kann sich gar keine Familie mehr „leisten“, sei es aufgrund finanzieller Probleme oder infolge jener geografischen Mobilität, die immer häufiger eingefordert wird. Umso mehr erstaunt die Tatsache, dass die Aufgabe der Gewährleistung sozialer Sicherheit nicht nur auf den Markt, vielmehr auch in die Familie hinein redelegiert wird.

Man spricht von einer „Infantilisierung der Armut“ (Richard Hauser), weil die davon Betroffenen seit Ende der 1980er-/Anfang der 1990er-Jahre immer jünger wurden. So lebten im März 2007 – auf dem Höhepunkt des gegenwärtigen Konjunkturaufschwungs – nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 1,9 Mio. Kinder unter 15 Jahren (von ca. 11,4 Mio. dieser Altersgruppe insgesamt) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, landläufig „Hartz-IV-Haushalte“ genannt. Rechnet man die übrigen Betroffenen (Kinder in Sozialhilfehaushalten, in Flüchtlingsfamilien, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Drittel weniger als die Sozialhilfe erhalten, und von sog. Illegalen, die gar keine Transferleistungen beantragen können) und die sog. Dunkelziffer (d.h. die Zahl jener eigentlich Anspruchsberechtigter, die aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II stellen) hinzu, leben etwa 2,8 Mio. Kinder, d.h. mindestens jedes fünfte Kind dieses Alters, auf oder unter dem Sozialhilfeniveau. Zugleich beträgt das Privatvermögen der beiden reichsten Deutschen, der Gebrüder Albrecht (Eigentümer der Aldi-Ketten Nord und Süd), 37,5 Mrd. EUR. Verschärft wird das Problem der sozialen Polarisierung durch eine gesellschaftliche Spaltung in „Drinnen“ (Integrierte) und „Draußen“ (Exkludierte) sowie erhebliche regionale Disparitäten (Ost-West- und Nord-Süd-Gefälle). So lebten in Görlitz 44,1 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in Hartz-IV-Haushalten, wohingegen es beispielsweise im wohlhabenden bayerischen Landkreis Starnberg nur 3,9 Prozent waren.

Die gegenwärtige Dramatik der Armut resultiert in erster Linie aus einer sich verschärfenden Weltmarktdynamik. Denn die wirtschaftliche Globalisierung führt keineswegs zur Verallgemeinerung des Wohlstandes. Vielmehr wirkt der Globalisierungsprozess im Rahmen der Standortpolitik sowohl in der Bundesrepublik als auch in anderen Ländern als „soziales Scheidewasser“, das die Bevölkerung in Gewinner und Verlierer/innen spaltet. Diese wiederum teilen sich in Marginalisierte (Dauerarbeitslose, Deprivierte und Langzeitarme) einerseits sowie Geringverdiener (prekär Beschäftigte, von Überschuldung Bedrohte und Kurzzeitarme sowie Niedriglohnempfänger, die oftmals ethnischen Minderheiten entstammen) andererseits auf.

Bereits seit geraumer Zeit bildet die Bundesrepublik – sich damit anderen westlichen Industriestaaten angleichend – eine zweiteilige Armutsstruktur aus: Den armen Erwerbslosen, die wegen niedriger oder fehlender Lohnersatzleistungen auf das Existenzminimum zurückgeworfen werden, treten die erwerbstätigen Armen zur Seite, deren Lohn für ein Leben im gesicherten Wohlstand nicht ausreicht. So verfestigt sich einerseits die Langzeit- und Mehrfacharbeitslosigkeit älterer und/oder gering qualifizierter Personen zur Dauerarbeitslosigkeit, womit sich eine soziale Schicht völlig Deklassierter, d.h. vom Arbeitsmarkt wie auch von der gesellschaftlichen Teilhabe Ausgeschlossener („underclass“) bildet. Andererseits nimmt die Zahl jener Personen/Haushalte zu, deren Einkommen trotz kontinuierlicher Lohnarbeit in Form eines oder mehrerer Arbeitsverhältnisse nicht oder nur knapp über der relativen Armutsgrenze liegt („working poor“). Auch hat sich während der 90er-Jahre ein breiter, seinem Umfang nach oft unterschätzter Niedriglohnsektor herausgebildet, der längst nicht mehr nur typische Frauenarbeitsplätze umfasst. „Kombilöhne“, wie man die staatlich subventionierten Niedrigeinkommen prekär Beschäftigter nennt, sind keine Lösung, sondern eher Teil des Armutsproblems.

Schließlich hat neben der latenten auch die evidente Armut von Obdachlosen, Trebegängern und Bettlern – besonders in den urbanen Zentren und den ostdeutschen Bundesländern – stark zugenommen. Wie man heute seinen Luxus, motiviert durch ein verändertes gesellschaftliches Klima, offener als früher zur Schau stellt, manifestiert sich auch die Armut deutlicher, weil sie breiter streut und tiefer reicht. Ohne die Lage zu dramatisieren, kann man prognostizieren, dass es in der Bundesrepublik, die nach wie vor zu den reichsten Nationen der Welt gehört, künftig eher mehr als weniger Armut geben wird. Dies gilt hauptsächlich für Ostdeutschland, wo sich der Umbau des Sozialstaates noch drastischer auswirkt als in Westdeutschland, weil die dortigen Familien stärker auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Verschärft wird das Problem durch kräftig steigende Preise für Energie (Gas, Öl und Strom) sowie Lebens-, Nahrungs- und Genussmittel, aber auch höhere Verbrauchssteuern, die sozial benachteiligte Mehrkinderfamilien besonders hart treffen.

4.1.2 Altersarmut

Neben den (Langzeit-)Arbeitslosen, Behinderten und Kranken bzw. ihren Kindern gehören Rentner/innen zu den Hauptbetroffenen der „Reformen“, die das System der sozialen Sicherung in den letzten Jahren bis ins Mark erschüttert haben. Längst geht es nicht mehr nur um Leistungskürzungen, die davon Betroffene im Einzelfall hart genug treffen, sondern auch um Strukturveränderungen, die zu einem Systemwechsel führen. Durch die sog. Riester-Reform wurde beispielsweise das Prinzip der Lebensstandardsicherung in der Rentenversicherung aufgegeben, noch bevor man dies mittels Hartz IV im Arbeitsmarktbereich realisierte. Schönfärberisch als „Zusammenlegung mit der Sozialhilfe“ verharmlost, war die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ein politischer Markstein auf dem Weg zum Fürsorge, Almosen- bzw. Suppenküchenstaat und ein Rückschritt in der Entwicklung des Arbeits- und Sozialrechts, zumal sie mit einer Abschiebung der Langzeitarbeitslosen in die Wohlfahrt einherging. War die Arbeitslosenhilfe noch eine Lohnersatzleistung, die sich selbst Jahr(zehnt)e später nach der Höhe des vorherigen Nettoverdienstes richtete, ist das Arbeitslosengeld II genauso niedrig wie die Sozialhilfe. In denselben Zusammenhang gehört die Verringerung des sog. Schonvermögens von Langzeitarbeitslosen durch Hartz IV.

Aufgrund der starken Zunahme lückenhafter Erwerbsverläufe, dem Wechsel vieler Menschen zwischen Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit, abhängiger und (schein)selbstständiger Beschäftigung, aber auch von Ehescheidungen und zahlreichen Kürzungen im Sozialbereich dürfte sich die Struktur der Armutspopulation wieder stärker in Richtung der Älteren verschieben. Ausdrücklich genannt seien folgende Maßnahmen: die Teilprivatisierung der Altersvorsorge; die Erhöhung des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages vor allem der Betriebsrentner; die wiederholte Verringerung der Beiträge zur Rentenversicherung, welche die Bundesanstalt bzw. -agentur für Arbeit im Falle der Erwerbslosigkeit entrichtet; die Einführung des „Nachhaltigkeits-“ und des „Nachholfaktors“; die irrigerweise als „Nullrunde“ bezeichnete Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung 2004 ff.; der durch die Anhebung des gesetzlichen Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre steigende Anteil jener Menschen, die hohe Abschläge hinnehmen müssen. Mit besonderer Härte trifft die Heraufsetzung des Rentenalters (unter)durchschnittlich Verdienende. Wer von den Betroffenen eine sog. Riester-Rente abgeschlossen hat, kann darauf nicht zurückgreifen, weil sie auf die Grundsicherung im Alter voll angerechnet wird. Da es weder genügend Stellen für ältere Arbeitnehmer noch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der beruflichen Weiterbildung gibt, die eine Annäherung des faktischen Renteneintrittsalters an die bisherige Regelaltersgrenze von 65 ermöglichen, dürfte die Rente mit 67 die Altersarmut vergrößern. Nach dem Auslaufen der sog. 58er-Regelung werden Langzeitarbeitslose künftig mit 63 Jahren zwangsverrentet, was ihre Rentenansprüche verringert. Zu befürchten ist eine (Re-)Seniorisierung der Armut, zumal mittlere Jahrgänge, die noch erwerbstätig sind, als „Generation im Übergang“ zur nachgelagerten Rentenbesteuerung durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz übermäßig belastet werden.

4.2 Entsolidarisierung: Spaltung der Bevölkerung in Gewinner und Verlierer

Genauso wenig, wie die Globalisierung „naturwüchsig“ Arbeitslosigkeit und Armut erzeugt, zieht die materielle Schlechterstellung von Menschen automatisch deren soziale Exklusion nach sich. Dafür ist vielmehr die Tatsache verantwortlich, dass mit dem Standortnationalismus eine moderne Spielart des Sozialdarwinismus an Einfluss gewinnt, welche die Gesellschaft in mehr und weniger Leistungsstarke bzw. Gewinner und Verlierer unterteilt. Ausgegrenzt wird, wer dem „eigenen“ Wirtschaftsstandort nicht oder wenig nützt und ökonomisch schwer verwertbar ist. Arbeitslose, Greise, Menschen mit Behinderungen und Zuwanderer sehen sich immer häufiger dem Vorwurf ausgesetzt, „Sozialschmarotzer“ zu sein, sich „nicht zu rechnen“ und der „Standortgemeinschaft“ auf der Tasche zu liegen. Hierdurch entstehen politisch-ideologische Anknüpfungspunkte für einen Rechtsextremismus bzw. -populismus, der weder sensationelle Wahlerfolge seiner Parteien noch spektakuläre Gewalttaten meist männlicher Jugendlicher braucht, um die Entwicklung der Gesellschaft durch die Beeinflussung des Denkens von Millionen arbeitender Menschen zu beeinträchtigen.

Wenn der private Reichtum wächst und die öffentliche wie die private Armut zunehmen, müssten sich von Letzterer unmittelbar Betroffene kollektiv dagegen wehren, an den Rand der Wohlstandsgesellschaft gedrängt und sozial ausgegrenzt zu werden. Aber gerade in schwierigen Zeiten der Massenarbeitslosigkeit und zunehmender Verelendung nimmt die Solidarität eher ab. Zusammen mit der Individualisierung und der sozialen Polarisierung trägt die Leistungsideologie, wonach „jeder seines Glückes Schmied“ ist, zur Entsolidarisierung bei und verhindert, dass eine gemeinsame Abwehrfront zustande kommt. Armut erscheint infolgedessen teilweise sogar den Betroffenen nicht als gesellschaftliches Problem, das nur politisch erfolgreich zu bekämpfen ist. Vielmehr wird sie als selbst verschuldetes Schicksal gesehen, das eine gerechte Strafe für Faulheit oder die Unfähigkeit darstellt, sich bzw. seine Arbeitskraft auf dem Markt mit ausreichendem Erlös zu verkaufen, wie der Reichtum umgekehrt als angemessene Belohnung für eine überdurchschnittliche Leistung betrachtet wird.

4.3 Zerfall der (Groß-)Städte aufgrund der sozialräumlichen Segmentierung ihrer Bewohner

In den europäischen, auch den deutschen Metropolen verschärft sich die soziale Ungleichheit. Sie zeigt sich hauptsächlich in Form einer räumlichen Konzentration bestimmter Minderheiten in bestimmten Stadtteilen oder Straßenzügen (Gettoisierung). Im Zuge der sozialräumlichen Auseinanderentwicklung in arme und wohlhabende Gebiete spitzen sich Ab- und Ausgrenzungsprozesse zu. Von ihnen sind insbesondere Migranten und deren Abkömmlinge betroffen, was einer sozialräumlichen Spaltung der Großstädte durch ethnische Segregation gleichkommt. Der sozialen Diskriminierung und räumlichen Segmentierung von Migranten folgt die Marginalisierung jener Stadtteile, die sie bewohnen, auf dem Fuß.

Der soziale Status eines Menschen entscheidet nicht bloß über seine Konsummöglichkeiten, weil Einkommen und Vermögen dafür ausschlaggebend sind, welchen Lebensstandard man sich leisten kann. Vielmehr determiniert umgekehrt das Quartier, in dem man wohnt, auch die Aufstiegschancen im Beruf. Vor allem den Großstädten kommt eine überragende Rolle bei dieser Ausdifferenzierung der Gesellschaft in Arm und Reich zu. Stadtentwicklungsplanung, die als Standortpolitik der Kapitallogik folgt, schafft auf der einen Seite glamouröse Schaufenster des Konsums („Räume der Sieger“) und auf der anderen Seite vernachlässigte Wohnquartiere („Räume der Verlierer“), die kaum noch etwas miteinander zu tun haben. Besonders in boomenden Zentren verbindet sich der Mangel an finanziellen Ressourcen, wie ihn vor allem viele Zuwanderer mit ihren meist miserabel entlohnten Arbeitsplätzen („bad jobs“) verzeichnen, mit einer prekären Situation auf dem Wohnungsmarkt.

5. Aktuelle Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sozialstaates in der Diskussion

Neben den bisherigen Kürzungs- und „Konsolidierungsmaßnahmen“, die in Wahrheit einen Abbau des Sozialstaates beinhalten, stehen in der Öffentlichkeit seit geraumer Zeit auch wieder mehr Modelle zur Diskussion, die einen Um- bzw. Ausbau des Sozialstaates versprechen. Hier sollen abschließend zwei der prominentesten Konzepte, das bedingungslose Grundeinkommen einerseits sowie die Bürger- bzw. Erwerbstätigenversicherung andererseits, hinsichtlich ihrer Verwirklichungschancen und möglichen Auswirkungen erörtert werden.

5.1 Das bedingungslose Grundeinkommen – ein Irrweg

In jüngster Zeit ist das bedingungslose Grundeinkommen, sei es als „Bürger-“ bzw. „Existenzgeld“, als „Sozialdividende“ oder als „negative Einkommensteuer“, fast zu einem politischen Modethema avanciert. Dass die Forderung nach dem Grundeinkommen in unterschiedlichen politischen Lagern – von der FDP über die CDU und die Bündnisgrünen bis zur LINKEN – Resonanz findet, liegt vermutlich daran, dass es Gerechtigkeitsvorstellungen eines utopischen Sozialismus mit bürgerlichen Gleichheitsidealen und Funktionselementen der Marktökonomie verbindet.

Was vielen Kritikern eines komplizierten Sozialsystems als Befreiungsschlag und Königsweg aus seiner Krise erscheint, würde die entscheidenden Probleme keineswegs lösen, sondern zusätzliche schaffen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde den Sozialstaat nicht „vom Kopf auf die Füße stellen“ (Reinhard Loske, grüner Bremer Umweltsenator), sondern ihm den Todesstoß versetzen. Denn es könnte die neben der Armutsbekämpfung für einen Sozialstaat grundlegenden Funktionen der Lebensstandardsicherung im Falle sozialer Existenzrisiken, etwa Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit, sowie des Ausgleichs zwischen Arm und Reich noch unzureichender als bisher oder gar nicht mehr erfüllen, zumindest wenn die Sozialversicherungen zugunsten des Grundeinkommens entfallen, wie in den einflussreichsten Modellen vorgesehen. Es muss stattdessen darum gehen, den bestehenden Sozialstaat durch sinnvolle Reformen weiterzuentwickeln und ihn an die veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen einer postindustriellen Gesellschaft anzupassen. Diese sind gekennzeichnet durch eine selbst im Wirtschaftsaufschwung nur geringfügig sinkende Massenarbeitslosigkeit, bis in die Mittelschichten reichende Verarmungstendenzen, Millionen prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie ökologischen Verwerfungen.

Da nicht nur die Armut, sondern parallel dazu auch der Reichtum in einer früher unbekannten Weise wächst, ist die soziale Polarisierung neben der Prekarisierung das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wodurch mehr ausgleichende Gerechtigkeit nötig wird. Sowenig eine Kopfpauschale im Gesundheitssystem der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit von Krankenversicherten gerecht würde, sowenig eignet sich jedoch das Grundeinkommen, um die tiefe Wohlstandskluft in der Gesellschaft zu schließen. Letztlich würde es als „Kombilohn für alle“ wirken. Weil das Existenzminimum seiner Bezieher gesichert wäre, stünden den Unternehmen mehr preiswerte Arbeitskräfte zur Verfügung und würden die Gewinne noch stärker steigen. Gleichzeitig wäre die Regierung nicht nur ihrer Pflicht zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit enthoben, sondern auch die Durchsetzung weitreichender Deregulierungskonzepte möglich. Wenn (fast) alle bisherigen Transferleistungen in einem Grundeinkommen aufgingen, gäbe es das traditionsreiche Sozialversicherungssystem nicht mehr, und Neoliberale könnten den Systemwechsel noch dazu als Wohltat für die Bedürftigsten hinstellen.

Einer der prominentesten Verfechter eines bedingungslosen Grundeinkommens ist Götz W. Werner, Gründer und Geschäftsführer Gesellschafter der dm-Drogeriemarktkette. Das über eine drastisch erhöhte Mehrwertsteuer finanzierte Grundeinkommen dient ihm als Hebel, um die Lohn- und Einkommen- wie auch die Unternehmensteuern schrittweise abzuschaffen. Werner rückt die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens so stark in den Mittelpunkt, dass es fast scheint, als bezwecke er weniger die Befreiung der Menschen vom Arbeitszwang als die steuerliche Entlastung der Unternehmer. Denn an die Stelle der Einkommen- soll eine von ihm allein für „sozial gerecht“ erachtete „Ausgabensteuer“ treten. Dadurch würde das Grundeinkommen, von Werner als bloße „Rücküberweisung des Grundfreibetrages“ interpretiert, zum Abfallprodukt seiner steuerpolitischen Reformkonzeption degeneriert. Folgt man der sozialen Gerechtigkeit als Richtschnur, scheidet die Mehrwertsteuer als Finanzierungsquelle aus, weil sie keine Rücksicht auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der ihr unterworfenen Bürger nimmt und besonders kinderreiche Familien trifft, die in Relation zu ihrem niedrigen Einkommen einen relativ hohen Konsumgüterbedarf haben.

Ob ein bedingungsloses Grundeinkommen sinnvoll, finanzierbar und realisierbar ist, erscheint mehr als fraglich. Es dürfte kaum die Zustimmung einer Mehrheit der Bevölkerung finden. Für diese dürfte die Bedürftigkeit seiner Empfänger und die Frage eine zentrale Rolle spielen, warum jemand in eine Notsituation geraten ist. Das nicht auf Erwerbsarbeit gegründete, „leistungslose“ Grundeinkommen bleibt deshalb wohl eine Utopie, die nur von wirtschafts- und sozialpolitischen Nahzielen wie einem gesetzlichen Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzungen und einer bedarfsabhängigen Grundsicherung ablenkt, die ihren Namen verdient.

5.2 Die solidarische Bürger-/Erwerbstätigenversicherung, verbunden mit einer bedarfsorientierten Grundsicherung

Im letzten Bundestagswahlkampf und in der Diskussion über die Gesundheitsreform der Großen Koalition stritten SPD und CDU/CSU darüber, welches Konzept am besten geeignet sei, die Menschen kostengünstiger und effektiver als bisher gegen das Krankheitsrisiko abzusichern. Ob sich eine für alle gleiche, d.h. einkommensunabhängige Gesundheitsprämie (Kopfpauschale), wie sie die Unionsparteien fordern, oder eine Umgestaltung der Gesetzlichen Kranken- zu einer Bürgerversicherung durchsetzt, wie sie die SPD vorschlägt, ist eine gesellschaftspolitische Richtungsentscheidung, die auch den absehbaren Umbau weiterer Bereiche des deutschen Sozialstaates samt seiner verschiedenen (Versicherungs-)Zweige tangieren wird. Beispielsweise läge es nahe, in die Gesetzliche Rentenversicherung zumindest alle Erwerbstätigen einzubeziehen. Ein vermeintlicher Vorzug der Gesundheitsprämie liegt darin, dass sie die gesetzlichen Lohnnebenkosten, d.h. die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, senken helfen würde. Dadurch ließe sich nach herrschender Meinung die Massenarbeitslosigkeit verringern. Deshalb soll der „Faktor Arbeit“ entlastet und ein größerer Teil der sozialen Sicherung aus Haushaltsmitteln finanziert werden. In Wahrheit dient diese Umstellung der Finanzierung sozialer (Versicherungs-)Leistungen hauptsächlich der Entlastung des investierenden Kapitals, sprich: der Abschaffung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Gedacht ist meist an eine drastische Erhöhung indirekter Steuern, die vor allem Geringverdiener und Mehrkinderfamilien belasten.

Da schon während der Kanzlerschaft von Helmut Kohl (1982 bis 1998) die Arbeitslosigkeit und die Unternehmensgewinne gleichermaßen Rekordhöhen erreicht hatten, ist es aber naiv zu glauben, die Senkung der Personalzusatzkosten werde für einen Beschäftigungsboom sorgen. Die Gesundheitsprämie könnte nur dann sozial gerecht sein, wenn das bestehende Steuersystem, aus dessen Aufkommen die von ihr übermäßig belasteten Geringverdiener unterstützt werden sollen, strikt dem Prinzip der Leistungsfähigkeit folgen würde. Dies ist beim Steuermodell der Unionsparteien aber gerade nicht der Fall, weil es den Spitzensteuersatz noch weiter senkt und die wohlhabendsten Bürger noch mehr begünstigt. Auch ist gar nicht einzusehen, warum Geringverdiener erst hohe Krankenkassenbeiträge entrichten sollen und sie erst nachträglich vom Staat (teilweise) zurückerstattet bekämen.

Auch die Bürgerversicherung entkoppelt soziale Sicherung und Erwerbsarbeit voneinander: Durch die Einbeziehung weiterer Personenkreise und die Berücksichtigung weiterer Einkunftsarten würden die Arbeitgeber unter dem Strich entlastet.

Die gesetzliche Krankenversicherung und die solidarische Pflegeversicherung müssen zu Bürgerversicherungen ausgebaut werden, die alle Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Einkommensarten erfassen. Die Versicherungspflichtgrenzen müssen insoweit aufgehoben und die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden, in die langfristig alle Erwerbstätigen einbezogen werden. In einem ersten Schritt müssen alle Erwerbstätigen aufgenommen werden, die bislang nicht in einem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind.

Mit einer solchen Fortentwicklung der großen Sozialversicherungssysteme zu Bürgerversicherungen bzw. einer Erwerbstätigenversicherung können und müssen diese Solidargemeinschaften und der Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit gestärkt werden. Die Volkssolidarität und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben in diesem Bereich differenzierte Vorschläge erarbeitet, auf die hier verwiesen werden soll.


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